Frage an Michael Luther bezüglich Soziale Sicherung

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Michael Luther
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Frage an Michael Luther von Michael K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Herr Dr. Luther,

aus akt. Anlaß möchte ich Sie auf eine neue Studie (Studie der GVS i.A.MDR.) zu Stromkosten für Haushalte mit Grundsicherungsbedarf hinweisen. Demzufolge sind im akt. Bedarf für einen Single-Haushalt/Jahr 321,80 € für Strom vorgesehen. Der Strom des günstigsten Anbieters für einen Ein-Personen-Haushalt in Sachsen koste jährlich 435,50 €, dem Haushalt fehlen also jährlich 113 €. Für eine vierköpfige Familie in Sachsen bedeutet dies, dass jedes Jahr theoretisch Stromschulden bis zu 524 € entstehen. Vermutlich aber noch höhere, wenn berücksichtigt wird, dass die günstigsten Angebote Bonitätsprüfung voraussetzen und somit für die GS-Empfänger idR. nur die teueren kommunalen Versorger zV. stehen.

1. Wie erklären Sie den Unterschied zu den aus der EVS gefundenen Werten zu den Werten der Studien?
2. Sehen Sie Handlungsbedarf?
3. Halten Sie es für zumutbar, dass die Haushalte ggf. mehr als 500 Euro aus anderen Bedarfen umschichten, um die Stromkosten begleichen zu können? Wenn ja, bitte begründen!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Krauß,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de. Ich bedaure, dass ich Ihnen erst jetzt antworte. Die zeitliche Verzögerung entstand durch ein Büroversehen, für das ich mich entschuldigen möchte.

Sie haben bezüglich der Stromkosten für Haushalte mit Grundsicherungsbedarf einige Punkte abgesprochen, auf die ich im Folgenden gerne eingehe.

Laut der Studie der Gesellschaft für Verbraucher und Sozialberatung (GVS) im Auftrag des MDR liegen die Kosten des günstigsten Anbieters für Strom im Land Sachsen bei 435,20 Euro/Jahr für einen Single-Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch. Meinen Recherchen zufolge ist der genannte Preis allerdings ein Grundversorgungstarif. Bei einem Preisvergleich auf der unabhängigen Strompreisvergleichsplattform www.verivox.de konnten erheblich günstigere Angebote ermittelt werden. Dabei lagen die günstigsten Anbieter in etwa bei dem Wert liegen, der in den Regelsätze des Arbeitslosengelds II für Strom vorgesehen ist, einige Anbieter sogar darunter. Die Angaben aus der Studie verweisen somit nicht auf den allgemein günstigsten Anbieter.

Dass bei vielen Energieunternehmen Bonitätsprüfungen ihrer Kunden unternommen werden, ist richtig. Dies lässt sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter nachlesen. Meinen Recherchen nach ist der Bezug von Alg II aber nicht der alleinige Grund für eine Ablehnung als Kunden. Vielmehr scheinen hier eventuelle Schufa-Einträge von Bedeutung zu sein. Sollten Sie Schwierigkeiten mit Stromanbietern, bei einem Anbieterwechsel oder mit (überhöhten) Zahlungsforderungen haben, so bleibt Ihnen der Rechtsweg immer offen. Dabei kann Ihnen die örtliche Arbeitsagentur bzw. ARGE, aber auch die Verbraucherschutzzentrale behilflich sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein! Sollten Sie noch weitere Fragen an mich haben, so möchte ich Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch einladen. Für eine Terminvereinbarung möchte ich Sie bitten, sich an mein Wahlkreisbüro zu wenden. Über ein Gespräch mit Ihnen würde ich mich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Luther