Frage an Michael Luther bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Michael Luther
Michael Luther
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Michael Luther zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Lutz von M. •

Frage an Michael Luther von Lutz von M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr, Luther,

unterstützen Sie die Versuche der Neuen Länder die Ostrenten endlich auf 100 % des Rentenniveaus (West) schrittweise anzupassen; was haben Sie bis jetzt dafür im Bundestag unternommen ?

Mit freundlichen Grüßen

Lutz von Moisy

Portrait von Michael Luther
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr von Moisy,

vielen Dank für Ihre Frage zur Angleichung der Ostrenten auf das Niveau der Westrenten.

Die Union unterstützt im Grundsatz die Forderung nach einer Angleichung der Renten in Ostdeutschland an die Renten in Westdeutschland. Allerdings hängt die Angleichung der Renten ganz wesentlich von der Einkommenssituation der Beschäftigten ab. Die Erhöhung der unterschiedlichen aktuellen Rentenwerte in Ost und West ist an die Einkommensentwicklung der Beschäftigten gekoppelt. Wenn die Einkommen der Beschäftigten im Osten stärker steigen als im Westen, dann steigen auch die Renten im Osten stärker als im Westen. In dem Maße, wie sich die Einkommen angleichen, gleichen sich auch die aktuellen Rentenwerte an. Dieser Prozess hat 1992 begonnen und sich unter der unionsgeführten Bundesregierung bis Ende 1998 deutlich beschleunigt (Anstieg des aktuellen Rentenwerts (Ost) von 1992 von 23,57 DM auf 40,87 DM im Jahr 1998).

Durch die Abschwächung der konjunkturellen Entwicklung vor allem in den Jahren 2001 bis 2005 hat sich der Aufholprozess zunächst stark verlangsamt und stagniert seit 2003 (Verhältnis des aktuellen Rentenwerts in den neuen Ländern zu dem Wert in den alten Bundesländern seitdem: 87,9%). Ich habe großes Verständnis für Ihre Enttäuschung über diese Entwicklung. Allerdings gibt es auch hier eine Trendwende. Entgegen der Prognosen von Ende 2006 gab es in diesem Jahr eine Rentenanpassung in Höhe von 0,54%. Das mag angesichts der Forderung nach einer Anpassung in Höhe der Inflationsrate nicht ausreichend erscheinen. Die Höhe der Rentenanpassung richtet sich aber nach der Lohnentwicklung der Aktiven jeweils aus dem Vorjahr.

Gegen eine vorzeitige Angleichung der Ost- an die Westrenten spricht, dass dann im Gegenzug auch die Hochwertung der im Osten erzielten Arbeitsverdienste auf das Westniveau aufgegeben werden müsste. Damit würde den gegenwärtigen Beitragszahlern und künftigen Rentnern im Osten die Aussicht genommen, bei vergleichbarer Erwerbsbiographie jemals gleich hohe Renten wie im Westen zu erhalten. Der gegenwärtige Lohnabstand würde in den zukünftigen Renten im Osten verfestigt. Die gegenwärtige Rentnergeneration würde auf Kosten der künftigen Rentnergeneration besser gestellt und damit die Generationengerechtigkeit beeinträchtigt.

Zur Verdeutlichung: Im Westen musste ein Arbeitnehmer im Jahr 2006 29.304 EUR verdienen, um einen Entgeltpunkt in der Rentenversicherung gutgeschrieben zu bekommen. Im Osten musste ein Arbeitnehmer lediglich 24.880 EUR verdienen, um ebenfalls einen Entgeltpunkt gutgeschrieben zu bekommen. Sein Einkommen wurde nämlich für die Rentenberechnung mit dem Wert 1,1911 ( vorläufiger Wert für 2006 ) hochgewertet. Ein Entgeltpunkt erhöht die monatliche Rente derzeit um 26,13 EUR (aktueller Rentenwert) im Westen und 22,97 EUR im Osten (aktueller Rentenwert Ost). Würde die Hochwertung des Einkommens entfallen, so bekäme der Arbeitnehmer im Osten nur noch 0,8396 Entgeltpunkte gutgeschrieben.

Eine sofortige oder stufenweise Angleichung der Ost- an die Westrenten, abgekoppelt von der Lohnentwicklung, scheidet auch aus finanziellen Gründen aus. Eine Rentenangleichung würde die Rentenkasse zusätzlich mit rd. 6,2 Milliarden Euro belasten. Dies entspräche einer Beitragssatzsteigerung um rund 0,6 Prozentpunkte. Damit würden die bisherigen Erfolge bei der Stabilisierung der Lohnnebenkosten weitgehend zunichte gemacht. Die Entlastung des Faktors Arbeit ist aber Voraussetzung für mehr Wachstum und Beschäftigung.

In diesem Zusammenhang muss auch dem Umstand Rechnung getragen werden,
dass die Beitragseinnahmen in den neuen Bundesländern schon derzeit nicht ausreichen, um die Rentenausgaben im Osten zu finanzieren. Der Finanztransfer von West nach Ost lag 2006 bei rd. 13 Milliarden EUR. Das entspricht rd. 1,3 Beitragssatzprozentpunkte.

Deshalb gilt: Nur mit einer Politik für mehr Wachstum und Beschäftigung können wir die Rentenkasse konsolidieren und sind höhere Löhne machbar, von denen zeitversetzt auch die Rentner profitieren. Dann kommt auch der Rentenangleichungsprozess wieder in Gang. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund steht die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit ganz oben auf der Reformagenda der großen Koalition.

Vor diesem Hintergrund bin ich durchaus der Meinung, dass wir mittelfristig an den Punkt kommen müssen, in dieser Frage zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu gelangen. Immerhin sind seit der deutschen Einheit mittlerweile 18 Jahren vergangen. Auf allen politischen Ebenen setze ich mich deshalb zusammen mit sächsischen und anderen ostdeutschen Politikern dafür ein, hier eine für alle Betroffenen befriedigende Lösung zu erreichen. Wie diese genau aussehen wird und wann es abschließend zu einer Rentenangleichung kommen wird, lässt sich aufgrund der vorab dargestellten Gründen derzeit jedoch noch nicht abschließend sagen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Luther