Antwort ausstehend von Michael Schrodi SPD
Antwort 02.04.2024 von Michael Schrodi SPD
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG weiter geltendes Recht.
Antwort 02.04.2024 von Michael Schrodi SPD
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
Antwort 28.07.2022 von Michael Schrodi SPD
Da Deutschland der wichtigste finanzielle Unterstützer für die Ukraine ist und sich seit langem umfassend in der Ukraine engagiert, hätte auch ich mir gelegentlich mehr Zurückhaltung von den ukrainischen Repräsentanten gewünscht.
Antwort ausstehend von Michael Schrodi SPD
Antwort ausstehend von Michael Schrodi SPD