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Sind Ihnen die konkreten Folgen der ab heute geltenden Verpackungsverordnung für "kleinere" Händer bewußt?

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Frage von Knut W. •

Sind Ihnen die konkreten Folgen der ab heute geltenden Verpackungsverordnung für "kleinere" Händer bewußt?

Sehr geehrter Herr Thews,

seit heute ist die PPWR (Verordnung(EU)2025/40, Verpackungsverordnung) größtenteils in Kraft getreten.

Wissen Sie eigentlich, welches Bürokratie-Monster Sie erschaffen und welche Handelshemmnisse Sie gerade für "kleine" (Online-)Händler EU-Weit geschaffen haben?

Ich werde wie viele andere Händler auch, meine Waren aus Kostengründen nicht mehr europaweit anbieten können, da eine Bestellung von Bevollmächtigten und Lizensierung in jedem einzelnen Land wirtschaftlich nicht tragbar ist.

Ich könnte die Verordnung unter "gut gemeint, aber schlecht gemacht" verwursten, wenn sie nicht die Existenz vieler kleiner Händler betreffen würde.

Bisher war ich überzeugter Europäer. Langsam kommen auch mir Zweifel, ob dieser Irrsinn an Verordnungen der europäischen Idee dienlich sein kann oder wieder nur die Menschen in die Arme der Populisten treibt.

Bürokratieabbau sieht eindeutig anders aus.

Mit freundlichen Grüßen

Knut W.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W.,

ich bin der festen Überzeugung, dass es gut ist, dass die PPWR einheitliche Vorgaben für den gesamten europäischen Markt schafft.  Damit soll der europäische Binnenmarkt sowie das Recycling und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden.  

Gleichzeitig bedeutet die PPWR tatsächlich einen nicht unerheblichen Aufwuchs an Bürokratie. Das hat die Bundesregierung auch schon gegenüber der Europäischen Kommission kritisiert. Wir haben uns bemüht, die nationale Anpassung, das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, so bürokratiearm wie möglich zu gestalten.

Es ist in der Tat richtig, dass Sie als Händler in jedem Mitgliedstaat der EU, in den Sie liefern einen Bevollmächtigten benennen müssen. Auf der Ebene der Europäischen Union gibt es Bemühungen, im Rahmen des Circular Economy Acts, an dem die EU derzeit arbeitet, diese Bevollmächtigtenregelung zu vereinfachen. Etwa indem Mengenschwellen eingeführt werden. Das befürworte ich sehr. Denn eine europäische Gesetzgebung, die einheitliche Vorgaben für den europäischen Markt schafft, soll nicht faktisch dazu führen, dass Händler wie Sie Ihre Waren nicht mehr europaweit anbieten.

               

               Mit freundlichen Grüßen

               Michael Thews

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