Zunächst vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. "Tarifeinigungen" gibt es bei Rentenerhöhungen ja nicht, sie werden von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt, der der Bundesrat zustimmt.

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Michael Thews
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Frage von Werner R. •

Zunächst vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. "Tarifeinigungen" gibt es bei Rentenerhöhungen ja nicht, sie werden von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt, der der Bundesrat zustimmt.

Natürlich war die SPD an den von Ihnen aufgeführten Punkten beteiligt bzw hat sie beschlossen.
Trotzdem sieht es für mich im Moment so aus, daß Rentner beim steuerfreien Inflationsausgleich aussen vor bleiben.
Die aktuelle Erhöhung der Renten gleicht die Kosten der Inflation nicht aus, und das wird auch die kommende Rentenanpassung 2024 nicht tun.
Was denken Sie über eine steuerfreie Sonderzahlung auch für Rentner? Vielen Dank für Ihre Mühe.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Werner R.,

wie bereits in meiner vorherigen Antwort beschrieben setzen wir uns für vielfältige Entlastungen ein. Die steuerfreien Inflationsausgleichszahlungen im öffentlichen Tarifvertrag sind nicht bedingungslos, sondern wurde anstelle einer Lohnerhöhung in diesem Jahr vereinbart. Hier tritt der Bund als Arbeitgeber in Erscheinung. Dies ist ein Unterschied zu den pauschalen Zahlungen der Energiepreispauschale. Die Inflationsausgleichzahlung des öffentlichen Dienstes ist nicht auf die gesamte Bevölkerung (bzw. Rentner:innen) ausweitbar.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Thews

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