Warum blockiert die Bürokratie privates Engagement bei der Zuwanderung?
Sehr geehrte Frau Khan,
Deutschland braucht Fachkräfte, doch die Realität in den Botschaften verhindert gezielte Hilfe. Ein konkretes Beispiel: Junge Frauen aus bitterarmen Familien in Nepal werden von deutschen Privatpersonen gefördert, um hier eine Ausbildung zu machen.
Diese Frauen haben nichts außer ihrem Willen und deutschen Unterstützern. Dennoch zwingt man sie zu „hochprofessionellen“ Motivationsschreiben für das Sprachvisum . Z. B. Erwähnt man ehrlich die geplante Ausbildung, droht die Ablehnung wegen „beabsichtigtem Zweckwechsel“. Verschweigt man sie, wirkt der Antrag unplausibel. Deutsche, die schon mit Spendensammeln beschäftigt sind, müssen hier hochprofessionell arbeiten.
Ressourcenverschwendung durch Ausreisezwang: Wenn diese Frauen hier bereits B2 gelernt haben, warum müssen sie für das Ausbildungsvisum erneut ins Heimatland fliegen und dann wieder das Ausbildungsvisum beantragen. Was wenn dafür nicht genug Geld vorhanden ist?
Herzlichen Gruß
Nina B.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Engagement für junge Menschen, die in Deutschland eine Ausbildung beginnen möchten.
Mit dem reformierten Fachkräfteeinwanderungsrecht, das wir während der Ampelkoalition auf den Weg gebracht haben, hat der Gesetzgeber ausdrücklich gewollt, dass ein sogenannter Zweckwechsel – etwa nach erfolgreichem Abschluss eines Sprachkurses in eine Ausbildung – grundsätzlich möglich ist. Wer also zunächst zum Spracherwerb nach Deutschland kommt und anschließend eine Ausbildung beginnt, soll dies rechtlich tun können. Das Gleiche gilt zum Beispiel, wenn zunächst ein Freiwilligendienst in Deutschland erfolgt ist und danach eine Ausbildung begonnen wird. Auch in einem solchen Fall ist der Zweckwechsel zulässig.
Wie Sie allerdings schildern, erteilen deutsche Konsulate häufig ein Visum zum Sprachkurs nicht, wenn danach ein weiterer Aufenthalt bereits geplant ist. Anders muss es sich allerdings verhalten, wenn eine Berufsausbildung sich erst im Rahmen des Sprachkurses ergibt. Dann dürfen die Konsulate ein Visum für einen Sprachkurs nicht ablehnen. Diese Unterscheidung wirkt auf Außenstehende irreführend. Wenn dies jedoch berücksichtigt wird, ist der Zweckwechsel möglich.
Aus meiner Sicht zeigt das von Ihnen geschilderte Problem: Die gesetzlichen Möglichkeiten des Fachkräfteeinwanderungsrechts müssen in der Praxis konsequent umgesetzt werden, und Verfahren sollten transparenter und einfacher gestaltet werden. Deutschland ist dringend auf internationale Fachkräfte angewiesen. Und privates Engagement, das jungen Menschen eine Ausbildung ermöglicht, sollte nicht durch unnötige bürokratische Hürden erschwert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Misbah Khan
