Frage an Nadine Schön bezüglich Soziale Sicherung

Nadine Schön
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CDU
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Frage von Irene M. •

Frage an Nadine Schön von Irene M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Nadine Schön!

Meine Nachfrage zur Ihrer Antwort an Frank Rawiel:

Wird die CSU/CDU-Bundestagsfraktion dafür kämpfen, dass schwerstgeschädigte Conterganopfer ohne Arme und ohne Beine durch Milliardärsfamilie Wirtz einen würdevollen Schadensersatz erhalten, der sie dafür entschädigt, dass sie teilweise 50 Jahre lang völlig verarmt unendlich leiden mussten?

Höflich und herzlich bitte ich Sie, mir meine Frage zu beantworten.

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Müller,

herzlichen Dank für Ihre Frage zu diesem wichtigen Thema.

Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir uns im Deutschen Bundestag intensiv mit der Lebenssituation contergangeschädigter Menschen beschäftigt. Das Schicksal der Betroffenen hat uns bewegt und wir haben einige Hilfen auf den Weg gebracht. Diese will ich noch einmal in Erinnerung rufen:

Wir haben die Conterganrenten zum 1.7.2008 verdoppelt und sie gegenüber anderen Leistungen des Sozialgesetzbuches anrechnungsfrei gestellt. Wir haben das Conterganstiftungsgesetz novelliert: Mit einer Zustiftung der Firma Grünenthal in Höhe von 50 Millionen Euro und dem noch vorhandenen Stiftungskapital von ebenfalls 50 Mio. Euro konnten wir eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von bis zu 4.200 Euro für die Contergangeschädigten ausreichen, mit der Bedarfe gedeckt werden können, für die keine andere Stelle aufkommt. Und nicht zuletzt haben wir eine Forschungsstudie initiiert, die über die speziellen Bedarfe und Versorgungsdefizite der älter werdenden contergangeschädigten Menschen informieren sollte.

Diese Studie des Gerontologischen Instituts der Universität Heidelberg liegt nun vor und belegt, dass immer noch Handlungsbedarf für die Sicherstellung einer angemessenen Unterstützung der älter werdenden Betroffenen besteht. Wir haben erneut reagiert und einen Gesetzentwurf vorgelegt, der weitere Hilfen gewährt: Zusätzlich zu den bereits bestehenden Hilfen werden wir die contergangeschädigten Menschen rückwirkend ab dem 1.1.2013 jährlich mit weiteren 120 Millionen Euro unterstützen. 90 Millionen Euro sind für die Erhöhung der Conterganrenten vorgesehen, die sich nach dem Schweregrad der Behinderung staffeln. Die Höchstrente für die am schwersten Geschädigten wird von derzeit 1.152 Euro auf 6.912 Euro monatlich steigen. Die deutliche Erhöhung hat den Vorteil, dass die Betroffenen einen Großteil ihrer Zusatzbedarfe (Assistenz, behindertengerechter Umbau eines PKWs) pauschal decken können ohne aufwändige Einzelfallprüfung.

Für die Deckung spezifischer Bedarfe der Betroffenen werden darüber hinaus in einem Fonds bis zu 30 Millionen Euro jährlich bereitgestellt. Auf Antrag werden Rehabilitationsleistungen, Heil- und Hilfsmittel sowie zahnärztliche und kiefernchirurgische Behandlungen bezahlt – soweit solche Maßnahmen nicht von anderen Kostenträgern übernommen werden. Die Leistungen werden von der Conterganstiftung ausgezahlt – nach Richtlinien, die das Bundesfamilienministerium erlässt.

Im Interesse einer höheren Einzelfallgerechtigkeit wird – auch auf Wunsch der Betroffenen - das Punktesystem für die Ermittlung des Schweregrades der Behinderung angepasst und weitere Schadensstufen eingeführt. Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf, dass sofern contergangeschädigte Menschen Sozialhilfe erhalten, unterhaltspflichtige Angehörige im Bedarfsfall nicht vom Träger der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden können.
Ich denke, mit diesem Engagement setzt der Bund eine wichtiges, richtiges Zeichen. Ich erwarte und gehe davon aus, dass dies auch ein Vorbild für die Familie Wirtz ist, damit die Situation contergangeschädigter Menschen weiter verbessert werden kann.

Ich danke für Ihr Interesse und wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön

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