Frage an Nadine Schön bezüglich Finanzen

Nadine Schön
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CDU
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Frage von Stefan G. •

Frage an Nadine Schön von Stefan G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Schön,

mit welchen Mitteln wollen Sie in Zukunft die Kosten für Pensionen von Beamten aufbringen. Wie ist Ihre Meinung zur Angleichung von Pensionen an Renten?

Mit freundlichem Gruß
Stefan Groß

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Groß,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die ein interessantes, aber umso komplexeres Thema betrifft.

Grundsätzlich sind öffentlicher Dienst, das Berufsbeamtentum und die freie Wirtschaft schwer miteinander zu vergleichen. Ein Ausspielen von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst gegen Beamte, oder Beamte gegen Mitarbeiter in der freien Wirtschaft macht in meinen Augen wenig Sinn. Da gibt es hier wie dort Vor- und Nachteile. Und eine Übertragung der Bedingungen des einen Systems auf das andere ist kaum möglich, da beide Systeme schon in ihrer Grundstruktur so verschieden sind, dass dies kaum möglich ist.

Wichtig ist daher in meinen Augen, in beiden Systemen immer wieder Anpassungen vorzunehmen, die insbesondere der demographischen Entwicklung und anderen Veränderungen Rechnung tragen.
Was dem öffentlichen Dienst betrifft, so wird die demografische Entwicklung ohne Frage auch Auswirkungen auf das Berufsbeamtentum und natürlich auch die Entwicklung bzw. Sicherung der Pensionen haben. Das beginnt mit einer zahlenmäßigen Anpassung an die demographische Entwicklung. So werden auch im Saarland in den kommenden Jahren Stellen eingespart.

Was die Pensionen betrifft, so haben Bund und Länder bereits Ende der 90er Jahre mit dem Aufbau von Versorgungsrücklagen begonnen, die in den Zeiten der relativ höchsten Versorgungsausgabenbelastung die öffentlichen Haushalte entlasten sollen. Die Versorgungsrücklage des Bundes ist ab dem 1. Januar 2018 über einen Zeitraum von 15 Jahren zur schrittweisen Entlastung von Versorgungsausgaben einzusetzen. Mit dem seit 2007 daneben aufgebauten Sondervermögen „Versorgungsfonds des Bundes" wird die Finanzierung der Beamten- und Soldatenversorgung schrittweise auf eine Kapitaldeckung umgestellt. Die Anlage und die Verwaltung der Sondervermögen erfolgt durch die Deutsche Bundesbank auf der Grundlage von Anlagerichtlinien, die vom Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen festgelegt worden sind und die ein hohes Maß an Anlagesicherheit gewährleisten.

Sicher ist dies noch nicht das Ende der Reformschritte. Im Rahmen der Diskussionen über die Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen wird dieses Thema sicherlich eine entscheidende Rolle spielen. Die jüngeren Abgeordneten innerhalb meiner Fraktion begleiten die Diskussionen kritisch, aber konstruktiv.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön

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