Frage an Nancy Faeser bezüglich Recht

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Nancy Faeser
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Frage von Markus H. •

Frage an Nancy Faeser von Markus H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Faeser,

Sie sind zur Zeit des Gerichtsverfahrens zum Kasseler NSU-Mord Mitglied im Innenausschuss des Hessischen Landtags gewesen.

Einem Pressebericht zufolge beschäftigte sich der Ausschuss mit dem "Problem", inweit der bei der Bluttat im Internetcafe anwesende Mitarbeiter des Hessischen Verfassungsschutzes Andreas Temme vor Gericht als Zeuge befragt werden kann.

Der Ausschuss bezog offenbar dahingehend Position, dass die Befragungsmöglichkeiten einzuschränken seien.

1. Von welchen Mitgliedern des Ausschusses wurde das zugehörige Beschlusspapier vorbereitet?

2. Mit welchem Votum wurde das Papier beschlossen?

3. Wie votierten Sie?

Mit freundlichen Grüßen
Markus Hiereth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hiereth,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema. Soweit ich Ihre Anfrage verstehe, geht es Ihnen um die Frage von Aussagegenehmigungen für den ehemaligen Verfassungsschutzmitarbeiter A.T. im Rahmen des Gerichtsverfahrens vor dem OLG München. Aussagegenehmigungen von Behördenmitarbeitern, auch von ehemaligen Mitarbeitern, erteilt immer der jeweilige Behördenchef und im Falle einer Ablehnung das zuständige Ministerium. In diesem Fall das hessische Ministerium für Inneres und Sport. Der Innenausschuss des hessischen Landtages, in dem ich Mitglied bin, ist für eine solche Entscheidung nicht zuständig und hat demgemäß keine solche von Ihnen genannte Entscheidung getroffen. Da die hessische SPD-Landtagsfraktion wegen des NSU-Mordes in Kassel einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt hat, werden wir auch die Vernehmung des ehemaligen Verfassungsschutzmitarbeiters A.T. beantragen. Auch in diesem Fall müssen wir bei der hessischen Landesregierung eine Aussagegenehmigung beantragen. Wir werden aber von der hessischen Landesregierung verlangen, dass diese Aussagegenehmigung so wenig wie möglich beschränkt sein wird, im besten Fall gänzlich unbeschränkt, damit so viel wie möglich aufgeklärt werden kann und die Öffentlichkeit über die Hintergründe des NSU-Mordes in Kassel informiert wird.
Mit freundlichen Grüßen

Nancy Faeser MdL