Wie stehen Sie zu den 64 Änderungsanträgen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz? Insbesondere: die Streichung der gesetzlich garantierten Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen?
Sehr geehrte Frau Faeser, als Wählerin im MTK wende ich mich heute mit großer Sorge an Sie. Die geplante Budgetierung u. die drohenden Honorarkürzungen im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz gefährden die existentielle Versorgung psychisch erkrankter Menschen massiv. Bereits jetzt warten Patienten oft lange auf einen Behandlungsplatz. Kürzungen führen nicht zu Effizienz, sondern zu längeren Wartelisten u. einem Versorgungsengpass für die Schwächsten unserer Gesellschaft. Daher: (1) Keine Budgetierung der psychotherapeut. Versorgung. (2)Rücknahme der Honorarkürzungen, um Praxen wirtschaftlich abzusichern.(3)Verlässliche Perspektiven u. die gesetzl. Gegenfinanzierung der Aus- und Weiterbildung junger Psychotherapeut*innen. Wer bessere psychische Gesundheit verspricht, darf keine Reformen beschließen, die sie weiter verschlechtern. Ich bitte Sie daher, sich aktiv für den Erhalt und die Stärkung unserer psychotherapeutischen Versorgung einzusetzen. MfG C. L., Bad Soden
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie Ihre Sorgen hinsichtlich der psychotherapeutischen Versorgung so eindringlich schildern.
Ich weiß, dass psychische Erkrankungen für die Betroffenen und ihre Angehörigen oft mit großem Leid verbunden sind. Wer dringend Hilfe benötigt, muss möglichst schnell Zugang zu einer qualifizierten psychotherapeutischen Behandlung erhalten. Gerade die langen Wartezeiten stellen für viele Menschen eine enorme Belastung dar. Deshalb ist eine leistungsfähige ambulante psychotherapeutische Versorgung für mich ein zentraler Bestandteil unseres Gesundheitswesens.
Mir ist bewusst, dass insbesondere die geplante Wiedereingliederung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) bei vielen Patientinnen und Patienten sowie bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Verunsicherung ausgelöst hat. Deshalb haben wir als SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich darauf geachtet, dass die Versorgung gesichert bleibt. Gleichzeitig werden wir die Auswirkungen der Neuregelungen sehr genau beobachten und – falls erforderlich – nachsteuern. Das am 10. Juli 2026 in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen fortgeführt werden können. Zudem wurde sichergestellt, dass die bisher für psychotherapeutische Leistungen bereitgestellten Vergütungsmittel auch innerhalb der MGV weiterhin ausschließlich der psychotherapeutischen Versorgung zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus haben wir uns mit unserem Koalitionspartner im Rahmen eines Entschließungsantrags zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bereits auf weitere Verbesserungen verständigt, die noch in diesem Herbst auf den Weg gebracht werden sollen. Dies war notwendig geworden, nachdem der Abschluss des Gesetzes von der Opposition verfassungsrechtlich infrage gestellt worden war. Die vorgesehenen zusätzlichen Ausgaben für die psychotherapeutische Versorgung belaufen sich auf mehr als 100 Millionen Euro. Ein wesentlicher Punkt ist dabei, dass begonnene Therapien nicht nur bis Ende 2027, sondern bis zum Abschluss der Behandlung fortgeführt werden können. Niemand soll eine notwendige Therapie aus budgetären oder formalen Gründen abbrechen müssen.
Besonders wichtig ist mir auch der Schutz vulnerabler Patientengruppen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Menschen dauerhaft extrabudgetär und damit ohne Einschränkungen vergütet werden können. Auch Menschen mit besonders hohem und komplexem Behandlungsbedarf sollen weiterhin verlässlich versorgt werden. Darüber hinaus wollen wir bis Ende des Jahres die Frage dringlicher Behandlungen im Rahmen psychotherapeutischer Sprechstunden durch die gemeinsame Selbstverwaltung definieren lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass Betroffene schneller Zugang zur notwendigen Versorgung erhalten.
Außerdem haben wir bereits mit dem verabschiedeten Gesetz den Zugang zur Psychotherapie verbessert. So wurde die Pflicht zum Konsiliarbericht in bestimmten Fällen abgeschafft, um unnötige Hürden abzubauen.
Ich bin überzeugt, dass eine gute psychotherapeutische Versorgung nicht nur menschlich geboten, sondern auch gesundheitspolitisch und volkswirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist. Eine frühzeitige und kontinuierliche Behandlung hilft, chronische Erkrankungen zu vermeiden und langfristig höhere Folgekosten zu verhindern. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass notwendige finanzielle Konsolidierungsmaßnahmen nicht zulasten psychisch erkrankter Menschen gehen und eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung gewährleistet bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Nancy Faeser
