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Wie stehen Sie zu den 64 Änderungsanträgen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz? Insbesondere: die Streichung der gesetzlich garantierten Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen?

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Nancy Faeser
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Frage von Claudia L. •

Wie stehen Sie zu den 64 Änderungsanträgen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz? Insbesondere: die Streichung der gesetzlich garantierten Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen?

Sehr geehrte Frau Faeser, als Wählerin im MTK wende ich mich heute mit großer Sorge an Sie. Die geplante Budgetierung u. die drohenden Honorarkürzungen im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz gefährden die existentielle Versorgung psychisch erkrankter Menschen massiv. Bereits jetzt warten Patienten oft lange auf einen Behandlungsplatz. Kürzungen führen nicht zu Effizienz, sondern zu längeren Wartelisten u. einem Versorgungsengpass für die Schwächsten unserer Gesellschaft. Daher: (1) Keine Budgetierung der psychotherapeut. Versorgung. (2)Rücknahme der Honorarkürzungen, um Praxen wirtschaftlich abzusichern.(3)Verlässliche Perspektiven u. die gesetzl. Gegenfinanzierung der Aus- und Weiterbildung junger Psychotherapeut*innen. Wer bessere psychische Gesundheit verspricht, darf keine Reformen beschließen, die sie weiter verschlechtern. Ich bitte Sie daher, sich aktiv für den Erhalt und die Stärkung unserer psychotherapeutischen Versorgung einzusetzen. MfG C. L., Bad Soden

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