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Werden Sie sich gegen eine Abschwächung der Lohnfortzahlung bei Krankheit stellen und auch gegen Fraktionszwang bei jedem Gesetz stimmen, das diese Abschwächung beinhalten würde?

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Nancy Faeser
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Frage von Felix B. •

Werden Sie sich gegen eine Abschwächung der Lohnfortzahlung bei Krankheit stellen und auch gegen Fraktionszwang bei jedem Gesetz stimmen, das diese Abschwächung beinhalten würde?

Guten Tag Frau Faeser,

den Berichten zufolge denkt die Regierung darüber nach, die Lohnfortzahlung bei Krankheit deutlich abzuschwächen und zu begrenzen. Zudem soll der erste Krankheitstag nicht mehr bezahlt werden, es soll also ein sogenannter Karenztag eingeführt werden. (1)

Dass dies besonders die wichtigen Berufe betrifft, sollte allen klar sein, ob Pflege, Ärzte oder Pädagogen, die alle durch die Arbeit viele Krankheitstage haben. Und das wäre eine massive Verschlechterung für ziemlich alle Lohnarbeiten.

Werden Sie sich ganz klar gegen jeden Vorschlag stellen, der eine Abschwächung der Lohnfortzahlung bedeutet?

Werden Sie sich auch dem Fraktionszwang widersetzen, wenn es sein muss?

Wie stehen Sie persönlich zu diesen Ideen?

Danke für eine ehrliche und reflektierte Antwort.

F.B

(1) https://www.spiegel.de/wirtschaft/lohnfortzahlung-bei-krankheit-bundesregierung-prueft-einschnitte-a-015f9a47-a656-4668-83b0-58b6146733f9

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre Frage. Die Diskussion über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Berichte über einen möglichen Karenztag beschäftigen derzeit viele Beschäftigte. 

Ich halte die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für ein zentrales Schutzrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wer krank ist, darf nicht vor die Wahl gestellt werden, entweder auf einen Teil seines Einkommens zu verzichten oder krank zur Arbeit zu gehen. Gerade in Berufen mit hoher körperlicher oder psychischer Belastung – etwa in der Pflege, im Gesundheitswesen, in Kitas, Schulen oder im Handwerk – würde ein Karenztag diejenigen besonders treffen, die unsere Gesellschaft jeden Tag tragen.

Deshalb teile ich die klare Haltung der SPD: Eine Einschränkung der Lohnfortzahlung wird es mit der SPD nicht geben. Sie bleibt ein wichtiges arbeitsrechtliches Schutzrecht, an dem wir festhalten. Im parlamentarischen Verfahren haben wir bereits an mehreren Stellen erreicht, dass ursprünglich weitergehende Belastungen für Versicherte und Beschäftigte abgemildert wurden. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten wäre es aus meiner Sicht das falsche Signal, Menschen bei einer Erkrankung finanziell zusätzlich zu belasten. Wer krank ist, braucht die Möglichkeit, sich auszukurieren, anstatt aus Sorge vor Lohneinbußen arbeiten zu gehen.

Bezüglich Ihrer Frage nach dem Fraktionszwang wird in der öffentlichen Diskussion dieser Begriff häufig missverständlich verwendet. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes sind Abgeordnete ausschließlich ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden. Die parlamentarische Arbeit lebt von gemeinsamen Positionen und intensiven Beratungen innerhalb der Fraktionen, letztlich trifft jedoch jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete die Entscheidung eigenverantwortlich.

Mit freundlichen Grüßen

 

Nancy Faeser

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