Sparen sich alle Bundesländer massiv Gelder indem sie Schulleitungen lange nicht als solche bezahlen, und wenn ja, warum?

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Nese Erikli
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Frage von Anjana N. •

Sparen sich alle Bundesländer massiv Gelder indem sie Schulleitungen lange nicht als solche bezahlen, und wenn ja, warum?

Sehr geehrte Frau Erikli,

ein Fall aus BW, wie kann so etwas sein?

Beispiel: Konrektor(P2) übernimmt im Juni 23 die komissarische Schulleitung nach Weggang der eigentlichen Schulleitung (P1). Verfahren zur Besetzung ziehen sich sehr. Bis zur Bestellung zur Schulleitung hat diese Person bereits 13 Monate (!) als komissarische Schulleitung gearbeitet, wurde jedoch nur als Konrektor bezahlt. Nun könnte man meinen, P2 wird nach über einem Jahr endlich als Schulleitung bezahlt. Aber weit gefehlt. P1 ist offiziell noch Rektor, obwohl sie das Schulhaus seit über einem Jahr nicht betreten hat und längst an einem anderen Ort tätig ist. Bis sie am neuen Ort eine bessere Position erhält, bekommt der neue Schulleiter weiterhin nur das Gehalt eines Konrektors. Wie kann man sich da noch wundern, dass es zu wenig Schulleitungen gibt? Wieviel Geld spart sich der Staat dadurch jährlich? Warum so unfair mit Beamten umgehen? Ist das nur in BW derart respektlos, oder in ganz Deutschland?

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Sehr geehrte Frau N.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine gerechte Bezahlung für Lehrer*innen und Schulleitungen ist der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wichtig. Unsere Lehrkräfte verdienen höchsten Respekt für ihre gesellschaftliche Verantwortung.

Es stimmt, dass Besetzungsverfahren für Schulleitungen zeitaufwendig sein können. Dies liegt jedoch nicht an Einsparungen des Landes. Wie bei Lehrkräften gibt es auch bei Schulleitungen einen Fachkräftemangel, sodass oft keine geeigneten Bewerber*innen in der ersten Runde gefunden werden. Außerdem können beamten- und haushaltsrechtliche Vorschriften die schnelle Besetzung erschweren. Ein Beispiel ist, wenn eine Schulleitung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeitsfähig ist, aber weiterhin im Haushalt geführt wird, wodurch keine freie Stelle zur Verfügung steht.

Seit 2018 erhalten kommissarische Schulleitungen ab dem dritten Monat eine Zulage, wenn Lehrkräfte einspringen, und ab dem vierten Monat, wenn stellvertretende Schulleiter*innen die Leitung übernehmen. Dies ist Teil eines Konzepts zur Stärkung von Schulleitungen, das bereits in der letzten und teilweise in dieser Legislaturperiode umgesetzt wurde.

Mit freundlichen Grüßen,


Nese Erikli

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