Inwiefern setzen Sie sich dafür ein, die Netzentgeltbefreiung für Großbatterien grundlegend und verlässlich zu regeln?
Sehr geehrter Herr Zippelius,
ich melde mich bei Ihnen als Wahlkreisabgeordneten in der Nähe, da mein Wahlkreis (Weinheim) keinen CDU Abgeordneten hat. Eine Bürgerenergiegenossenschaft, bei der ich Mitglied bin, möchte 2 Mio€ in einen Batteriegroßspeicher investieren. Solche Großbatterien an bestehenden Netzanschlüssen sind ein zentraler Baustein zur Stabilisierung der
Strompreise. Allerdings wird diese Investition derzeit durch die Politik der CDU Ministerin Warken verhindert. Bisher gingen die Bundesnetzagentur und potentielle Investoren davon aus, dass Großbatterien von den Netznutzungsentgelten befreit sind. Durch Ankündigungen der Veränderung dieses Sachverhalts seitens des Wirtschaftsministeriums, fehlt die nötige
Verlässlichkeit für solch massive Investitionen. Wie setzen Sie sich also dafür ein, dass bezüglich den Netzentgelten Klarheit geschaffen wird? Dies würde Investitionen in Deutschland in eine günstige Energieversorgung zu ermöglichen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Richtig ist, dass die bisherige vollständige Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher wie Großbatterien jedenfalls zum 4. August 2029 ausläuft. Dies war bereits von Anfang an im Energiewirtschaftsgesetz angelegt und vorgesehen. Ob Veränderungen schon vor Ablauf des 4. August 2029 sinnvoll sind, wird von der Bundesnetzagentur als zuständige Behörde ausführlich geprüft und abgewogen. Hierbei ist die Netzagentur mit den relevanten Akteuren in einem engen Austausch, um ein sinnvolles Vorgehen sicherzustellen. Hintergrund einer vorzeitigen Änderung ist insbesondere auch, dass eine Vollbefreiung europarechtlich nicht darstellbar ist. Als Mitglied der EU sind wir an europarechtliche Vorgaben gebunden. Das ändert aber nichts daran, dass Großbatteriespeicher insgesamt für Deutschland ein wichtiges Instrument zur Flexibilität der Energiewende bleiben und wesentliche Beiträge zur Systemstabilität insgesamt leisten. Dies ist die einheitliche Auffassung der gesamten Bundesregierung. Daher ist für uns als CDU auch künftig klar, dass dem Nutzen der Speichermodelle durch sinnvolle Regelungen Rechnung getragen werden muss. Die bisherigen Pläne der Bundesnetzagentur sehen eine systemische Bepreisung mit Anreizfunktion vor. Es entsteht kein pauschales Wiedereinführen der Kostenpflicht. Ziel ist ein umfassendes neues Netzentgeltsystem, das die Regeln für Speicher insgesamt vereinheitlichen und nach Kriterien der Netzdienlichkeit und Wirtschaftlichkeit anpassen wird. Insbesondere ist ein dynamisches Netzentgelt vorgesehen. Wenn der Speicher das Stromnetz entlastet, wird der Betreiber auch künftig Einnahmen für die Einspeisung erhalten.
Ich verstehe, dass Sie als bisheriger Mitbetreiber eines Batteriespeichers mit Blick auf Reformvorschläge der Bundesnetzagentur wesentliche Fragen des Bestands- und Vertrauensschutzes umtreiben. Gleichwohl müssen diese Belange auch mit der Wirtschaftlichkeit insgesamt und rechtlichen Grenzen abgewogen werden. In den nächsten Wochen wird die Bundesnetzagentur einen weiteren Festlegungsentwurf veröffentlichen, der insbesondere auch die Fragen des Bestandsschutzes nach ausführlicher Abwägung in den Blick nimmt. Ich hoffe, dass dieser Entwurf auch für Sie persönlich weitere Klarheit bringt und Sie mit Ihrem Engagement weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität in Deutschland leisten.
