Frage an Niema Movassat bezüglich Innere Sicherheit

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Niema Movassat
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Frage an Niema Movassat von Lars O. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Movassat,

mehrfach hat Die Linke öffentlich ihre Ablehnung zur Vorratsdatenspeicherung kundgetan und auf ihre Verfassungswidrigkeit hingewiesen. Doch wie stehen Sie zum sogenannten "Quick Freeze" Verfahren - der anlassbezogenen Speicherung von Verkehrsdaten verdächtiger Personen? Halten Sie dieses Verfahren für mit der Verfassung vereinbar und wenn ja, überhaupt für praktikabel?

Mit freundlichen Grüßen,

Lars Obermeit

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Obermeit,

danke für Ihre Anfrage und bitte entschuldigen Sie die längere Bearbeitungszeit. Nach einiger Zeit kann ich Ihnen wie folgt Auskunft geben:

Im Rahmen der Koalitionsauseinandersetzungen wurden im letzten Sommer Vorratsdatenspeicherung, jetzt "Mindestspeicherfristen genannt, und "Quick-Freeze" in verschiedenen Varianten kombiniert. Die Justizministerin hat im Sommer eine sieben Tage dauernde präventive Speicherung vorgeschlagen, aus dem Hause des Bundesdatenschutzbeauftragten kam ein Angebot von vierzehn Tagen - beides sollte "anlassbezogen" sein, das heißt Polizei oder Staatsanwaltschaft könnten bei einem Verdacht anordnen, dass die gespeicherten Verbindungsdaten den Unternehmen zur Verfügung gestellt und alle ab da anfallenden Daten "eingefroren" werden.

DIE LINKE lehnt auch diese kleine Vorratsdatenspeicherung ab. An fünf Fingern kann man abzählen, dass die kurzen Fristen lediglich Türöffner wären und irgendwann auf mindestens sechs Monate ausgedehnt werden würden. Das ist im Übrigen die Frist, die BKA-Experten in Gesprächen für ihre Zwecke als absolutes Minimum bezeichnet haben. Andere haben auch schon mal zwei Jahre gefordert.

DIE LINKE hält allenfalls das ursprüngliche "Quick-Freeze" für grundrechtskonform: keine Speicherung auf Vorrat, erst bei Vorliegen eines Verdachts im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens werden die Daten "eingefroren" und stehen ab dann zur Verfügung. Das halten wir für eine praktikable und an neue Verhältnisse angepasste Erweiterung von Ermittlungsinstrumenten.

Niemand fordert bisher die Pflicht, den eigenen Hausmüll eine bestimmte Frist zu Hause aufzubewahren für den Fall von Ermittlungen und Hausdurchsuchungen wegen Diebstahls gegen die Bewohner. Genau das aber wäre die geforderte Vorratsdatenspeicherung - auch mit kurzen Fristen.

Ich hoffe, eine befriedigende Antwort gegeben zu haben.

Mit besten Grüßen

Niema Movassat