Wie werden Sie sicherstellen, dass der Kindergeldanspruch für Eltern volljähriger behinderter Kinder gewährleistet bleibt?

Niklas Wagener, hier im Wald fotografiert.
Niklas Wagener
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Inge R. •

Wie werden Sie sicherstellen, dass der Kindergeldanspruch für Eltern volljähriger behinderter Kinder gewährleistet bleibt?

Aktuell erhalten auch volljährige behinderte Kinder Kindergeld, das dem Einkommen der Eltern zugeordnet und an die Eltern ausgezahlt wird.
Falls – wie geplant – auch volljährige Kinder mit Behinderung eine Direktzahlung erhalten, würde diese auf Grundsicherungsleistungen angerechnet, die ein behindertes, erwachsenes, dauerhaft voll erwerbsgemindertes und bedürftiges Kind erhält.
Während volljährige Kinder ohne Behinderung meist für sich selbst sorgen können, haben Eltern von behinderten Kindern auch nach dem Auszug aus dem Elternhaus einen hohen Aufwand an Unterstützung und zudem hohe finanzielle Aufwendungen für ihre Kinder – z.B. für nicht erstattungsfähige Medikamente, Zahnersatz, Brillen und bestimmte Therapien.
Bei einer Direktzahlung würden das Kindergeld sowie die Übertragbarkeit des Behinderten-Pauschbetrages und die Geltendmachung weiterer außergewöhnlicher Belastungen wegfallen und Eltern von volljährigen behinderten Kindern wären künftig wesentlich schlechter gestellt.

Niklas Wagener, hier im Wald fotografiert.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und das nachvollziehbare Anliegen. Es hat leider ein bißchen gedauert, bis ich mich da kundig machen konnte.

Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung am 27. September 2023 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung („Bundeskindergrundsicherungsgesetz“) beschlossen. Das Bundesfamilienministerium hat den Hinweis von Verbänden aufgenommen, die sich für Menschen mit Behinderung einsetzen und konnte eine Ausnahmeregelung in den Gesetzesentwurf miteinbringen. So ist im derzeitigen Regierungsentwurf vorgesehen, dass Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderung, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, weiterhin den Kindergarantiebetrag (ehemals Kindergeld) direkt erhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Da die Bundesregierung den Gesetzentwurf als besonders eilbedürftig bezeichnet hat, kann der Bundestag inzwischen bereits darüber beraten.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, den 9. November 2023, erstmals über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung debattiert.

Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2025 vorgesehen. Ich und wir Grünen als Teil der Regierung werden uns bis dahin für mehr Gerechtigkeit und bessere Leistungen für alle Kinder einsetzen und dabei auch die besondere Situation von Eltern behinderter Kinder stets im Blick behalten.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Niklas Wagener

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