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Welche Strafen für betroffene junge Menschen, die sich dem "Gesellschaftsjahr" widersetzen?

Niklas Wagener, hier im Wald fotografiert.
Niklas Wagener
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Christoph N. •

Welche Strafen für betroffene junge Menschen, die sich dem "Gesellschaftsjahr" widersetzen?

Sie fordern ein "Gesellschaftsjahr für alle", weil sie glauben, dass dies zu „mehr Verständnis füreinander und [zu einem] Konsens über die gesellschaftlichen Herausforderungen“ führt.„Gesellschaftsjahr für alle“ bedeutet, das junge erwachsene Menschen vom Staat dazu gezwungen werden eine bestimmte Arbeit durchzuführen. Wie sie selber schreiben, sind die nationalen und internationalen Regelungen zu Zwangsarbeit sehr streng. Die Einführung neuer Pflichtdienste ist etwa laut Grundgesetzt Artikel 12 eindeutig untersagt. Auch die europäische und internationale Menschenrechtskonvention untersagen eindeutig die Einführung von Zwangsdiensten.

Gibt es neben den Regelungen zu Zwangsarbeit weitere Artikel des Grundgesetzes und der europäischen und internationalen Menschenrechtskonvention, die Sie in der derzeitigen Form ablehnen?

Welche Bestrafung würden Sie als angemessen sehen, für Menschen, die sich der Staatsautorität widersetzen und nicht zum Zwangsdienst antreten würden?

Niklas Wagener, hier im Wald fotografiert.
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre differenzierten Fragen zum Vorschlag eines Gesellschaftsjahres. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Zunächst ist mir wichtig zu betonen, dass mein Vorschlag eines "verpflichtenden Gesellschaftsjahres für alle" aus der Überzeugung entspringt, dass angesichts veränderter geo- und sicherheitspolitischer Rahmenbedingungen jede Bürgerin und jeder Bürger - nicht nur unsere Jugend - gefragt ist einen Beitrag zum Schutz und Erhalt unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu leisten. Angesichts der multiplen Krisen und komplexen Herausforderungen, denen wir derzeit gegenüberstehen, finde ich persönlich es dabei wichtig, nicht nur in militärischen Kategorien zu denken. Auch die Stärkung ziviler Bereiche wie Katastrophenschutz, Pflege, soziale Infrastruktur oder Umweltschutz sind notwendig, um den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und die Resilienz unserer Gesellschaft nachhaltig zu fördern. 

Das Gesellschaftsjahr für alle ist daher bewusst so konzipiert, dass jede Bürgerin und jeder Bürger entsprechend der individuellen Interessen, Fähigkeiten und eigenen Lebensplanung die Wahlfreiheit erhalten soll, aus einer breiten Spannweite an Einsatzfeldern eine eigene Form des Engagements zu wählen. In diesem Sinne halte ich den Begriff eines "Zwangsdienstes" für nicht angemessen und möchte dies auch gerne verfassungsrechtlich näher einordnen. Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes verbietet Zwangsarbeit. Zugleich sieht Artikel 12 Absatz 3 des Grundgesetzes ausdrücklich vor, dass eine allgemeine, für alle gleiche öffentliche Dienstleistungspflicht zulässig sein kann. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 4 Abs. 3 EMRK) unterscheidet zwischen verbotener Zwangsarbeit und zulässigen staatsbürgerlichen Dienstpflichten. Ein Gesellschaftsjahr müsste sich daher strikt innerhalb dieses verfassungs- und menschenrechtlichen Rahmens bewegen oder, sofern politisch gewollt, durch eine verfassungsgemäße Änderung des Grundgesetzes legitimiert werden. 

Jede Form der Ausgestaltung eines Gesellschaftsjahres muss insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen, Gleichbehandlung gewährleisten und die Menschenwürde achten. Ziel ist keine Ausweitung staatlicher Eingriffsbefugnisse, sondern die Schaffung eines klar geregelten, transparenten und rechtsstaatlich abgesicherten Rahmens. Sollte ein Gesellschaftsjahr als Rechtsnorm ausgestaltet werden, wären wie bei anderen gesetzlichen Pflichten auch Konsequenzen bei Nichtbefolgung vorzusehen. Diese müssten verhältnismäßig und verwaltungsrechtlich ausgestaltet sein. Denkbar wären beispielsweise ordnungsrechtliche Regelungen oder Nachholverpflichtungen. Eine Kriminalisierung oder strafrechtliche Sanktionierung ist jedoch nicht das Ziel eines solchen Modells. Entscheidend ist, dass das Instrument nicht auf Bestrafung, sondern auf Mitwirkung und gesellschaftliche Verantwortung ausgerichtet ist.

Abschließend möchte ich betonen, dass mein Vorschlag eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres für alle nicht der End- sondern der Ausgangspunkt für eine breite Debatte innerhalb unserer Gesellschaft sein soll. Ein solches Vorhaben kann langfristig nur tragfähig sein, wenn es rechtsstaatlich einwandfrei, transparent und gesellschaftlich nachvollziehbar begründet ist. Daher setze ich mich im Bundestag für die Einberufung einer Enquete-Kommission ein, in der alle Beteiligten ergebnisoffen diskutieren sollen wie das rechtlich, sozial und praktisch umgesetzt werden könnte. Denn ein freiheitlicher Staat lebt nicht allein von seinen Institutionen, sondern von Menschen, die bereit sind, Verantwortung füreinander zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Niklas Wagener

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