Was ist aus Ihrer Sicht eine hinreichend gute psychotherapeutische Versorgung und wie können verlässliche Rahmenbedingungen hierfür gewährleistet werden?
Die angedachten und bereits umgesetzten Maßnahmen zur Reform der GKV stellen die Psychotherapeut_innen vor teils massive wirtschaftliche Herausforderungen. Dies wird sich unmittelbar auf die Versorgungslage auswirken. Wenn erbrachte Leistungen nicht adäquat vergütet werden, wird es weniger Therapieplätze und somit Behandlungen geben. In diesem Zusammenhang muss daher die Frage nach dem gesellschaftlichen Stellenwert von Psychischer Gesundheit gestellt werden.
Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrte Frau F.,
für uns ist klar, dass Psychotherapie zur medizinischen Grundversorgung gehört.
Die von der Selbstverwaltung der Krankenkassen und Ärzteschaft verhandelte Absenkung der Honorare von Psychotherapeut:innen wurde jedoch vom BMG überprüft und nicht beanstandet. Das ist leider der aktuelle Sachstand zu diesem Aspekt. Nunmehr wird sicherlich der Klageweg beschritten werden und wir werden uns die Ergebnisse dieses Verfahrens sehr genau anschauen.
Was den Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes und die damit verbundene Budgetierung anbelangt, so standen meine Fachkolleg:innen aus dem Gesundheitsausschuss dazu mit niedergelassenen Psychotherapeut:innen in direktem Austausch. Das gilt auch für die Frage der Finanzierung der mehrjährigen Weiterbildung junger Therapeut:innen nach Masterabschluss. Sie können davon ausgehen, dass sich meine Kolleg:innen sich zu diesem Punkt sehr für eine tragbare Lösung einsetzen. Auch hinsichtlich des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes gibt es im parlamentarischen Verfahren noch etlichen Beratungsbedarf.
Soweit dieser Sachstand und freundliche Grüße
Nils Schmid
