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Sind Sie für oder gegen die Krankmeldung am ersten tag sowie die Kopplung des renteneintritt an die Lebenserwartung?

Nils Schmid MdB
Nils Schmid
SPD
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Frage von Jens K. •

Sind Sie für oder gegen die Krankmeldung am ersten tag sowie die Kopplung des renteneintritt an die Lebenserwartung?

Nils Schmid MdB
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Empfehlungen der Rentenkommission, die wir als umfangreiches und alle Generationen berücksichtigendes Konzept umsetzen wollen, sieht u.a. vor, das Renteneintrittsalter NACH Abschluss der laufenden Altersgrenzenanhebung ab dem Jahr 2032 sehr moderat an den Anstieg der Lebenserwartung zu koppeln, und zwar im Verhältnis 2:1. Das heißt, ein Jahr mehr Lebenserwartung soll acht Monate längeres Arbeiten ergeben. Das heißt aber auch, dass man diesen Schritt nicht an eine prognostizierte, sondern eine tatsächliche Entwicklung koppelt, d.h. die Lebenserwartung muss auch wirklich steigen. Derzeit steigt die Lebenserwartung, nachdem sie über Jahrzehnte im vergangenen Jahrhundert massiv angestiegen war, nunmehr nur noch langsam. (Siehe unter anderem https://www.mpg.de/25234439/lebenserwartung-steigt-nicht-mehr-so-schnell). Aber selbst dann gäbe es hinsichtlich einer Verschiebung des Renteneintrittsalters keinen Automatismus. Vielmehr würde dann der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung eine neue Einschätzung abgeben und der Bundestag hierzu entscheiden. 

Man sollte aber auch sehen, dass dies nur ein Baustein einer großen Reform ist, denn die Rentenkommission hat einen großen und komplizierten Bereich angepackt - mit dem erklärten Ziel, die Renten auch in Zukunft stabil aufzustellen. Dafür sorgt u.a. die vorgeschlagene Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente. Zudem werden erste Schritte im schwierigen, weil sehr komplizierten Bereich der allgemeinen Erwerbstätigenversicherung gegangen, d.h. zukünftige Selbständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften werden in die gesetzliche Rentenversicherung miteinbezogen. Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen zudem wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. 

Wichtig ist uns zudem, diejenigen, die lange in die Rentenkasse einbezahlt haben, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Altersgrenze arbeiten können, entsprechend zu berücksichtigen. Wer gesundheitlich angeschlagen ist, soll daher auch künftig die Möglichkeit haben, nach entsprechender Gesundheitsprüfung zwei Jahre früher ohne Abschläge bzw. drei weitere Jahre zuvor (also fünf Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter) mit Abschlägen in den Ruhestand zu gehen. 

Was die Frage der Krankmeldungen anbelangt, so ist es heute schon möglich, per Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen. Nachdem die Union hier zunächst Karenztage ohne Lohnfortzahlung gefordert hat, ist dies zunächst ein Kompromiss. In der konkreten Umsetzung wird es darum gehen, pragmatische Lösungen zu finden, mit denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebe und letztlich die Hausarztpraxen zurechtkommen können. 

Mit freundlichen Grüßen 

Nils Schmid 

 

 

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