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Wie ist das mit der Chat controlle, werden sie da gegen stimmen, denn Deutschland hat es in der Hand und dem entsprechen wird es auch in Zukunft gewählt .. noch ist es ja bis das Hauptteil kommt überg

Nils Schmid MdB
Nils Schmid
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Frage von Palanija B. •

Wie ist das mit der Chat controlle, werden sie da gegen stimmen, denn Deutschland hat es in der Hand und dem entsprechen wird es auch in Zukunft gewählt .. noch ist es ja bis das Hauptteil kommt überg

EU Beschluss und weitere Folgen

Nils Schmid MdB
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau B.

vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Chatkontrolle und hier zur Entscheidung des Europäischen Parlamentes, die so genannte Interimsverordnung zum freiwilligen Scannen der Kommunikation seitens der Provider erneut zu verlängern, um die Verbreitung von Kindesmissbrauchsmaterial aufzudecken und um die Strafverfolgung zu ermöglichen.

Es ist mir wichtig zu betonen, dass es zwingend notwendig ist, die Verbreitung von Kindesmissbrauchsmaterial im Netz effektiv und mit aller Konsequenz zu bekämpfen. Auf europäischer Ebene wird dazu seit einiger Zeit über ein umfassendes Gesetz beraten, um einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Die Verhandlungen sind auch deswegen schwierig, weil es eine rechtsstaatliche Lösung geben muss, die den grundrechtlich garantierten Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherstellt und zugleich ebenso den Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation wahrt. 

Bis eine solche dauerhafte Lösung beschlossen ist, hat eine Ausnahmeregelung der europäischen ePrivacy-Richtlinie Anbietern digitaler Kommunikationsdienste bisher erlaubt, private Kommunikation freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu durchsuchen. Diese Möglichkeit wurde nun verlängert. Das Parlament hat sich mit absoluter Mehrheit erneut dafür ausgesprochen, dass verschlüsselte Kommunikation nicht anzufassen ist und eine Umgehung oder ein Aufbrechen der Verschlüsselung ausgeschlossen bleiben muss. Die Position des Parlaments wird jetzt dem Rat übermittelt. Dieser kann die angepasste Position per Eilverfahren annehmen oder den formellen Trilog anrufen. Wir als SPD hoffen sehr, dass sich der Rat dieser Position anschließt und nicht weiter auf seinen Maximalforderungen besteht.

Ich möchte auch betonen, dass es bei der Entscheidung des Europäischen Parlamentes also noch nicht um die zu schaffende europäische gesetzliche Regelung und um eine verpflichtende Chatkontrolle ging. Hierzu laufen noch die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, den Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission. Die Verlängerung der Ausnahmeregelung muss aus rechtsstaatlicher Sicht durchaus kritisch gesehen werden, jedoch sehe ich diese Entscheidung als notwendig an. Sie trug in der Vergangenheit maßgeblich dazu bei, strafbare Handlungen aufzudecken. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass es bezüglich einer gesetzlichen Verpflichtung zum anlasslosen Scannen privater Kommunikation und zur Umgehung oder zum Aufbrechen der Verschlüsselung keine Mehrheit gibt.

Diese Situation macht zugleich deutlich, dass sich das Europäische Parlament, die Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission jetzt dringend auf eine entsprechende gesetzliche Grundlage verständigen müssen, die beide Grundrechte sicherstellt: den effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen und den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation.

In diesem Sinne freundliche Grüße 

Nils Schmid 

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