Frage an Nina Scheer bezüglich Verbraucherschutz

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Nina Scheer
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Frage von Frank P. •

Frage an Nina Scheer von Frank P. bezüglich Verbraucherschutz

Wir hatten eine im Januar 2020 (vor Corona) eine Reise über Silvester nach Madeira gebucht. Seit geraumer Zeit ist Portugal Risikogebiet, da die Inzidenzen aber auf Madeira bis Mitte Dezember unter 50 lagen war Madeira von der Reisewarnung ausgenommen. Seit Mitte Dezember steigen die Zahlen auch dort und liegen über 50, inzwischen bei knapp 200 per 7 Tage und 100.000 Einwohnern, zudem ist die britische Mutation des Virus nach Madeira eingetragen worden. Trotzdem ist Madeira noch immer nicht zum Risikogebiet erklärt worden. Das hatte zur Folge, dass ich am 23.12. aufgrund der steigenden Zahlen und der Mutation einen Rücktritt von der Reise nach §651h, Abs 3 BGB erklärt habe. Die Folge ist jetzt ein Rechtsstreit mit der TUI über die Erstattung des Reisepreises. Dieser wäre nicht nötig gewesen, wenn Madeira Mitte Dezember bei Überschreiten der 50er Inzidenz zum Risikogebiet erklärt worden wäre. An unserem vorgesehenen Abflugtermin am 26.12. lag die Inzidenz bereits bei 106. Das Auswärtige Amt antwortet nicht auf meine Fragen dazu. Können Sie hier weiterhelfen? Ich möchte wissen, warum Madeira anders behandelt wird, als beispielsweise die Kanaren?

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Sehr geehrter Herr Pesel,

vielen Dank für Ihre Frage, verbunden mit der Bitte, meine verspätete Antwort zu entschuldigen; die Vielzahl an Zuschriften - die allermeisten erhalte ich über die direkten Kontaktdaten - lässt eine zeitnahe Beantwortung leider nicht immer zu.

Die Einstufung einer Region als Covid-19-Risikogebiet erfolgt auf Basis eines mehrstufigen Verfahrens durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Der angeführte Inzidenzwert ist dabei nach den mir vorliegenden Informationen nur eines von weiteren Kriterien in der Ausweisung eines Corona-Risikogebietes. Da es sich um Regierungshandeln handelt und auch nur hier über den Hergang von Entscheidungen wie der betreffenden Einstufung als Risikogebiet qualifiziert Auskunft erteilt werden kann, bleibt mir an dieser Stelle nur, auf Auskünfte durch die von Ihnen angefragten Ministerien zu verweisen.

Die Pandemie fordert von uns allen an vielen Stellen Veränderungen ein - dies betrifft auch die Reisetätigkeit.

Mit Verweis auf das jüngste Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Klimaschutz möchte ich zuletzt nicht unterlassen eine weitere Fragestellung anzusprechen: Wenn wir unsere Lebensgrundlagen erhalten wollen, wenn wir nicht von immer mehr Extremwetterereignissen heimgesucht werden wollen, lässt sich etwa auch beim Urlaubsreisen eine Menge ändern, ohne dass dies unbedingt ein Verzicht sein muss - das hängt ja ganz von der Neugierde auf vielleicht auch noch unentdeckte nahe Ziele ab, für deren Erreichen deutlich weniger CO2 emittiert wird.

Wenn wir alle im Beruflichen die Möglichkeiten der Digitaliserung stärker nutzen und bei den privaten Reisen nach Alternativen schauen, ist schon viel gewonnen. Zugleich gilt es so schnell wie möglich alternative Antriebe auch für den Flugverkehr zu erreichen. Zudem muss Bahnfahren - mit deutlich ausgeweiteten und schnelleren Angeboten - die vergleichsweise günstigere Variante werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Nina Scheer

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