Bis wann darf ich meine 23 Jahre alte Ölheizung gegen eine neue Öl-Brennwertheizung austauschen, die sehr effizient und ressourcenschonend arbeitet? Könnte ich dafür Zuschüsse erwarten?

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Nina Scheer
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Frage von Wolfgang A. •

Bis wann darf ich meine 23 Jahre alte Ölheizung gegen eine neue Öl-Brennwertheizung austauschen, die sehr effizient und ressourcenschonend arbeitet? Könnte ich dafür Zuschüsse erwarten?

Sehr geehrte Frau Dr. Scheer, ein Viertel der Bevölkerung heizt wie ich mit Öl, da bei mir keine Gasleitung am Haus liegt und es keine Fernwärme gibt. Ölheizungen werden im GEG nicht mehr erwähnt, womit Sie 25% der Bevölkerung ausgrenzen und verunsichern. Als Rentner, der sicher keinen Kredit mehr bekommt, könnte ich mir später nur eine neue Öl-Brennwertheizung leisten mit bis zu 98 % Nutzungsgrad (Nutzungsgrad alter Ölheizungen bis zu 68 %). Jahrzehntelang wurde das Thema vernachlässigt, um jetzt in operativer Hektik bei den meisten Leute Angst vor Armut oder Hausverkauf zu schüren. Nicht grundlos liegt die AFD schon bei 19,5% und steigt immer weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Adamek

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Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Frage. Mit den Änderungen am Entwurf zum GEG, wie sie bereits durch den Ausschuss für Klima und Energie am 5. Juli beschlossen wurden und im September dem Deutschen Bundestag zur Verabschiedung vorliegen werden, wird Klarheit über die künftigen Regelungen geschaffen. Ja, Sie haben dahingehend Recht, dass das Thema Wärmewende viel früher hätte verstärkt angegangen werden müssen. Hier wurden kostbare Jahre nicht effektiv genutzt, um unsere Abhängigkeit von fossilen Ressourcen zu beenden und auf Erneuerbare Energien und vorhandene Abwärme umzusteigen bzw. letztere effektiv zu nutzen. Gleichwohl enthält auch das heute geltende GEG bereits gewisse Austauschpflichten für sehr alte Geräte. Ziel muss sein, die Menschen nicht mit fossilen Heizsystemen allein zu lassen, wenn dies doch - wie im vergangenen Jahr zu sehen - zu einem enormen Preisrisiko werden kann; ganz unabhängig von den gegebenen Klimaschutzanforderungen. Sowohl die Preissituation als auch der Klimaschutz gebieten es, schnellst möglich auf Erneuerbare Energien umzusteigen, hierbei aber niemanden zu überfordern. Und eben dies bildet der nun verständigte Gesetzesrahmen ab. Zu Ihrer konkreten Frage: Förderungen für neue fossile Heizungen sind seitens der Koalition eben aus den genannten Gründen nicht vorgesehen. Allerdings werden vielfältige Förderoptionen geschaffen, um die Loslösung von fossilen Heizsystemen zu ermöglichen. Für weitergehende Fragestellungen können Sie sich gern auch direkt an mich wenden: nina.scheer@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Nina Scheer

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