Sehr geehrte Frau Scheer! Kann radioaktiv kontaminiertes Metall nach der Behandlung durch Einschmelzen und Abtrennen der radioaktiven Schlacke noch Plutonium enthalten?

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Frage von Klaus S. •

Sehr geehrte Frau Scheer! Kann radioaktiv kontaminiertes Metall nach der Behandlung durch Einschmelzen und Abtrennen der radioaktiven Schlacke noch Plutonium enthalten?

Sehr geehrte Frau Scheer!

Es ist Stand der Wissenschaft, daß radioaktives Metall aus dem Abriß von Atomkraftwerken auch nach der Behandlung durch Einschmelzen, dem Abtrennen radioaktiver Schlacke und anschließendem "Freimessen" den Alphastrahler Plutonium enthalten kann. Plutonium kann so durch die seit Jahren in Deutschland gängige Praxis ins Metallrecycling eingeschleppt werden und schließlich auch in Gebrauchsgegenständen des Alltags wie etwa Kochtöpfen enthalten sein.

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Sehr geehrter Herr S.,

 vielen Dank für Ihre Frage und bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Alle Schritte des Rückbaus eines AKWs erfolgen entlang von gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung des Strahlenschutzes, der Strahlenschutzverordnung. Materialien aus dem Rückbau von AKWs müssen freigemessen werden. Materialien, die entsprechende Grenzwerte überschreiten, sind Atommüll, der als solcher eingelagert wird. Dabei wird zwischen schwach- und mittelradioaktiven Abfällen und hochradioaktiven Abfällen unterschieden. Unterhalb dessen, aber ebenfalls nur im Rahmen von Grenzwerten, die keine erhöhte Strahlenbelastung erzeugen, werden Stoffe auch auf Deponien verbracht und wiederverwertet. Hierfür gelten strenge Grenzwerte. Die von Ihnen geschilderte Annahme, dass durch Wiederverwertung Kontaminationen stattfinden können, wird durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit radioaktiven Stoffen ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Nina Scheer

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