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Warum wird der gesetzliche Mutterschutz auf den Elterngeldbezug angerechnet?

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Frage von Katharina T. •

Warum wird der gesetzliche Mutterschutz auf den Elterngeldbezug angerechnet?

Sehr geehrte Frau Scheer,

Der gesetzliche Mutterschutz dient dem Schutz und der Erholung der Mutter nach Schwangerschaft und Geburt. Dennoch wird diese Zeit auf den Elterngeldbezug angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Zeit, die Mütter nach dem Mutterschutz tatsächlich für die Betreuung ihres Kindes mit Elterngeld nutzen können.

Mutterschutz und Elterngeld verfolgen unterschiedliche Ziele, werden aus verschiedenen Systemen finanziert und sollten daher auch getrennt behandelt werden. Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes künftig nicht mehr auf die Bezugsdauer des Elterngeldes angerechnet wird – insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Verkürzung der von Müttern nutzbaren Elterngeldmonate.

Freundliche Grüße

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