Wer wird für die gassperrebedingten Schäden an Heizungssystemen und Gebäuden die Kosten tragen?

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Nina Scheer
SPD
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Frage von Marc Oliver K. •

Wer wird für die gassperrebedingten Schäden an Heizungssystemen und Gebäuden die Kosten tragen?

Sehr geehrte Frau Scheer,

bedingt durch die derzeit absehbare Gasknappheit drohen im Winter 2022/2023 für nicht systemrelevante Gewerbebetriebe als erste Gruppe Gassperren. Diese könnten neben der Einschränkung der operativen Tätigkeit (z. B. durch Nichterreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Raumtemperaturen) mittelbar auch Konsequenzen für die Heizsysteme dieser Betriebe haben. Insbesondere bei länger anhaltenden Sperren innerhalb von Frostperioden drohen auch innerhalb der betroffenen Gebäude Frostschäden durch Eisbildung. Da ein solches Szenario bislang mit hoher Wahrscheinlichkeit in keiner Versicherungsklausel der ansonsten für derartige Schäden üblichen Versicherungen berücksichtigt ist, stellt sich die Frage nach der Haftung für solche Schäden. Würden Sie diesen Teilaspekt als relevant bewerten und – wenn ja – in die politische Diskussion zur Vorbereitung auf die oben genannten Szenarien einbringen?

Vielen Dank für Ihre Antwort

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Leider lässt die Vielzahl an Kommunikation nicht immer eine zeitnahe Beantwortung zu. 

Die Koalitionspartner haben im vergangenen Jahr alle Anstrengungen unternommen, dass es zu keiner Unterversorgung von Haushalten oder Betrieben in der Gasversorgung kommt. Würde doch eine Gasmangellage eintreten, könnte die Bundesregierung im Rahmen des Notfallplans Gas die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall kommt der Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle bei der Steuerung der Gasverteilung zu.

Richtig ist, dass die Verteilung der Gasmenge durch die Bundesnetzagentur eingeschränkt werden könnte. Allerdings müssen ihre Anweisungen so ausgestaltet werden, dass die sozialen, ökologischen und ökonomischen Schäden für Deutschland möglichst gering bleiben. Die Behörde unterscheidet zwischen geschützten und nicht geschützten Kund*innen – zu letzteren zählen der Regel nach auch kleine und mittlere Unternehmen, auch im Gewerbebereich. Schäden an Heizsystemen oder Gebäuden können also voraussichtlich ebenfalls für den kommenden Winter ausgeschlossen werden. Auch da die Gasversorgungslage anhaltend gut ist.

Falls Rückfragen bestehen, wenden Sie sich gerne an nina.scheer@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Nina Scheer

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