Frage an Norbert Brackmann bezüglich Verbraucherschutz

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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Thorsten J. •

Frage an Norbert Brackmann von Thorsten J. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag Herr Brackmann,

der Presse habe ich entnommen dass die Bundesregierung, entgegen der Vereinbarung des Koalitionsvertrages, auf eine Kennzeichnung genveränderter Produkte verzichten will.

Quote Christian Schmidt:

diese Idee finde "derzeit keine ausreichende Unterstützung seitens der Europäischen Kommission und der Mitgliedsstaaten". Die Pflichtkennzeichnung sei somit "abschließend geregelt".
unquote

Diese Aussage finde ich als auch meine Familie nicht nur sehr unbefriedigend, sondern auch sehr besorgniserregend, da uns eine Kennzeichnung und somit eine Wahl was wir essen sehr wichtig ist, besonders auch im Hinblick auf TTIP.

Bitte erklären Sie mir den Hintergrund weshalb Deutschland hier nicht pragmatischer den Schutz / die Aufklärung der Bevölkerung verfolgt und sich stattdessen mit der Ablehnung der Kommission etc rechtfertigt.

Es scheint fast so als wäre dies ein weiteres Zugeständnis für o.g. TTIP.

Vielen Dank für Ihre Antwort und mit freundlichem Gruß,

Thorsten Jagel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jagel,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Kennzeichnung genveränderter Produkte insbesondere im Hinblick auf das Freihandelsabkommen mit den USA.

In den Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft wird derzeit keine Harmonisierung oder Angleichung von einzelnen Kennzeichnungsvorschriften im Lebensmittelbereich diskutiert. Dies ist auch nicht Teil der Agenda des US-Verhandlungspartners.

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt war vom 10. bis zum 12. Dezember 2014 in den USA. Bei dieser Reise war unter anderem auch ein allgemeiner Austausch zu den Regelungen zur Gentechnik und der Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln Thema.

Der Bundesminister hat die amerikanische Seite darauf hingewiesen, dass die europäischen Verbraucher eine Kennzeichnung des Herstellungsprozesses und insbesondere bei einem Einsatz von Gentechnik erwarten. Der US-Landwirtschaftsminister erläuterte, in den USA erfolge eine obligatorische Kennzeichnung von Lebensmitteln traditionell nur zu Ernährungs-informationen und bei Warnhinweisen. Deshalb passten die Kennzeichnungsvorschriften der EU für gentechnisch veränderte Lebensmittel grundsätzlich nicht in das US-Lebensmittelkennzeichnungssystem. Die US-Seite hat eine Kennzeichnung mittels elektronisch auslesbarer Informationscodes (Barcode oder QR-Code) für den amerikanischen Markt vorge-schlagen. Eine Übertragung auf Produkte die in der EU vermarktet werden, stand nicht in Rede. Auch liegt kein offizieller Vorschlag von Seiten der USA hierzu vor. Der Vorschlag hatte somit keine Relevanz für die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen.

Ein Zusammenhang der Aussage von Bundesminister Christian Schmidt mit den TTIP-Verhandlungen besteht insofern, als in der öffentlichen Debatte durch TTIP eine Gefahr für die europäischen Regelungen zur Gentechnikkennzeichnung gesehen wird. Herr Schmidt sieht es jedoch lediglich als ersten Erfolg an, dass sich in den USA ein erstes Bewusstsein für eine Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel entwickelt.

Die Bundesregierung unterstützt die bestehenden euro-päischen Vorschriften zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel und strebt keine Änderungen dieser Regelungen an. Eine Barcode-kennzeichnung ist bei verpflichtend vorgeschriebenen Informationen in der EU nicht ausreichend. Dies ist den USA auch bekannt.

Auch bei Abschluss eines Freihandelsabkommens müssen Produkte, die auf den europäischen Markt gelangen, weiterhin den europäischen Vorgaben – auch zur Gentechnikkennzeichnung – entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen,

Norbert Brackmann