Frage an Olaf Lies von Manfred N. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Lies!
Durch die Berichterstattung der örtlichen Presse (Jeversches Wochenblatt) vom 03.12.2015 und 04.12.2015 erfuhr ich, daß im Dezember 2015 vom Kabinett der Landesregierung beschlossen werden soll, einen ´Ewigkeitsvertrag´ mit den islamischen Landesverbänden zu unterzeichnen.
In diesem ´Islam-Vertrag´ soll u.a. vereinbart werden:
- Gebetsräume für Muslime an allen öffentlichen Schulen,
- Betreibung muslimischer Friedhöfe incl Begräbnisse in einem Tuch,
- Gründung muslimischer Schulen,
- Gründung muslimischer Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Hospizen,
- das Recht auf ´religiöse Betreung´ in o.a. Einrichtungen.
Meine Fragen wären daher:
- Wie stimmen Sie persönlich zu diesem Vertrag ab?
- Welche Begründung bestimmt Ihr Abstimmverhalten?
- Wie verträgt sich ein solcher Vertrag mit dem Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche?
- Welche Weiterungen bzgl Unterrichtsversorgung sind zu erwarten?
- Kann jede Glaubensgemeinschaft auf Gleichbehandlung pochen bzw klagen?
Für die Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Niendiek
Jever