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Sehr geehrter Herr Gutting, wie bewerten Sie die Praxis von Mandatsträgern, kritische Bürger auf politischen Social-Media-Kanälen zu blockieren, im Hinblick auf den Auftrag aus Art. 38 GG?

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Olav Gutting
CDU
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Frage von Andreas D. •

Sehr geehrter Herr Gutting, wie bewerten Sie die Praxis von Mandatsträgern, kritische Bürger auf politischen Social-Media-Kanälen zu blockieren, im Hinblick auf den Auftrag aus Art. 38 GG?

Soziale Netzwerke wie Facebook werden von Mitgliedern des Deutschen Bundestages intensiv genutzt, um die eigene parlamentarische Arbeit darzustellen. Diese Kanäle fungieren in der modernen Medienlandschaft faktisch als digitaler Marktplatz und als direkte Erweiterung des Mandats.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich grundlegende Fragen zur Ausgestaltung des demokratischen Diskurses im digitalen Raum:

Welche verfassungsrechtlichen und demokratischen Maßstäbe sollten für Mandatsträger gelten, wenn es um das Blockieren oder Löschen von sachlichen, aber dezidiert regierungskritischen Bürgerkommentaren auf solchen Plattformen geht?

Wie definieren Sie persönlich die Grenze zwischen der Ausübung des Hausrechts auf einem Social-Media-Profil und dem verfassungsrechtlichen Anspruch, als Abgeordneter „Vertreter des ganzen Volkes“ (Art. 38 GG) zu sein?

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Antwort von CDU

Der Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern ist ein wichtiger Bestandteil meiner Arbeit als Abgeordneter. Dazu gehört selbstverständlich auch, sich mit kritischen Meinungen auseinanderzusetzen. Kritik an politischen Entscheidungen muss möglich sein und gehört zu einer lebendigen Demokratie.

Gleichzeitig hat jede Form der Kommunikation ihre Grenzen. Beleidigungen, persönliche Angriffe, Drohungen oder strafbare Inhalte haben in einer sachlichen Diskussion keinen Platz. In solchen Fällen halte ich es für legitim, Beiträge zu moderieren oder Nutzer zu blockieren.

Anders verhält es sich bei sachlich vorgetragener Kritik. Diese sollte aus meiner Sicht grundsätzlich nicht zum Anlass genommen werden, Bürgerinnen und Bürger von politischen Social-Media-Kanälen auszuschließen. Der Auftrag aus Art. 38 GG bedeutet für mich, den Dialog mit allen Menschen zu suchen und unterschiedliche Auffassungen auszuhalten – auch wenn sie unbequem sind.

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