Frage an Oskar Lafontaine von Daniel B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Hr. Lafontaine,
mit grossem Interesse habe ich die Entscheidung des BVfG verfolgt,dass die derzeite Dauer des Betreuungsunterhaltes für Nicht Eheliche bzw.Uneheliche Kinder nicht dem Gleistellungsgrundsatz entspricht.Meine pers Einschätzung lässt vermuten,dass nicht davon auszugehen ist,das der Anspruch auf Betreuungsunterhalt für Eheliche Kinder von derzeit 8 auf 3 J angepasst wird,sondern eher umgekehrt.Was unweigerlich dazu führen wird, dass der Geburtenrückgang weiter ansteigen wird, da dieses geltende Unterhaltssystem dazu führen wird, dass immer weniger Männer den Schritt in die Ehe suchen werden, respektive Kinder in die Welt setzen werden, wohlwissend das im Falle einer Scheidung, der finanzielle Worst Case eintreten wird. Grundsätzlich stellt sich hierbei die Frage wie der Betreuungsunterhalt Verfassungsrechtlich aufrecht erhalten werden kann, da die betroffenen Unterhaltspflichtigen meisst in den finanziellen Ruin getrieben werden und die betroffenen Leistungsempfänger - meisst Frauen, zu Lasten des Kindes, ein meisst zumindest Finanziell sorgenfreies Leben geniessen können. Da dieser Umstand schon vom BGMR verurteilt worden ist, frage ich mich warum Deutschland dies ignoriert, bzw sich der Staat aus der finanziellen Fürsorgepflicht gegenüber den betroffenen entzieht. Diese Unterhaltsmodell ist ein Auslaufmodell und enspricht nicht mehr dem modernen Anforderungen einer z.B Patchwork Familie.Der Demographische Rückgang der Geburten und das aktuelle Rentenproblem ist das Produkt einer katastrophalen Familienpolitik wie es Weltweit fast einmalig ist. Solange sich der Staat gegenüber den Bedürftigen Müttern aus der Verantwortung zieht und sich auf Kosten der "Melkkuh" Mann um die Kosten für ein modernes System drückt, wird sich nichts an den vorhandenen Problemen ändern. Auch nicht die neue Unterhaltsreform. Eine Neugründung einer Familie ist mir nicht mehr möglich.Hr Lafontaine inwieweit ist der Betreuungsunterhalt Verfassungsrechtlich tragbar?
Sehr geehrter Herr Baumgartner,
Die Reform des Unterhaltsrechts sollte nach den Plänen der Bundesregierung zum 1. Juli 2007 in Kraft treten. Die parlamentarischen Beratungen wurden von der Großen Koalition bis zur letzten Minute hinausgezögert, weil viele Details umstritten waren. Das Ergebnis des Kompromisses stellte selbst die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nicht zufrieden, die die Reform „wenig lebensnah“ nannte.
„Wenig lebensnah“ ist eine mögliche Sichtweise, „verfassungswidrig“ eine andere. DIE LINKE. hatte Teile des Kompromisspakets der Koalition, in dem beim Betreuungsunterhalt geschiedene Eltern gegenüber ledigen Eltern andere Anspruchsvoraussetzungen eingeräumt werden sollten und damit der derzeitige Rechtszustand der Ungleichbehandlung verstetigt werden sollte, als Verstoß gegen den Schutz der Familie und das Gebot der Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder aus Art. 6 des Grundgesetzes, kritisiert.
Beim Anspruch auf Betreuungsunterhalt sollten nach den Vorschlägen der Koalition über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus unterschiedliche Bedingungen gelten. Außerdem wollte die Union mit einer Schlechterstellung lediger betreuender Mütter gegenüber betreuenden Geschiedenen und langjährigen Ehegatten in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten auf perfide Weise die Bedeutung der Ehe hervorheben. Das hiervon ausgehende Signal wäre, dass nichteheliche Kinder weniger Anspruch auf Betreuung durch ein Elternteil haben. DIE LINKE. sieht Betreuungsunterhalt im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht in letzter Konsequenz als einen Anspruch der Kinder. Die Kinder gegen die Mütter auszuspielen ist nach Auffassung der LINKEN. untragbar. Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte am 23. Mai 2007 eine Entscheidung, in der es eine Ungleichbehandlung nach Familienstand beim Betreuungsunterhalt als verfassungswidrig ansah. Denn der Gesetzgeber habe die Aufgabe, ehelichen und nichtehelichen Kindern gleiche Bedingungen zu schaffen. Die parlamentarischen Beratungen des Reformpakets wurden daraufhin abgesagt. Seitdem arbeitet die Koalition an einem neuen Kompromiss, wann das Gesetz in Kraft treten wird, ist derzeit offen.
DIE LINKE. hat eine Reihe von Kritikpunkten an der Reform des Unterhaltsrechts angemeldet. Denn obwohl die Regierung die Orientierung am Kindeswohl und den Interessen von Kindern predigt, entlastet sie in Wirklichkeit die Unterhaltsverpflichteten. Schlimmer noch: die Unterhaltsverpflichteten werden entlastet, ohne dass gleichzeitig die Versorgung der betreuenden Elternteile und Kinder verbessert würde. Mangelhaft an der Reform ist besonders die Höhe des sogenannten Mindestunterhalts für Kinder.
Die Ergebnisse des derzeitigen Gesetzentwurfes der Koalition sind:
* weniger Geld für Kinder (in der Regel 304 € Mindestunterhalt statt derzeit in der Regel 340 € als Anknüpfungsbetrag)
* weniger oder kein Geld für die geschiedenen Ehepartner (diese werden auf Sozialleistungen angewiesen sein)
* größere Erwerbsobliegenheit für erwachsene Unterhaltsberechtigte (in der Regel die Frauen) bei gleichzeitig hoher Arbeitslosigkeit, Diskriminierung von Frauen im Erwerbsleben und (zumindest im Westen Deutschlands) fehlenden Kinderbetreuungseinrichtungen
DIE LINKE. fordert:
* eine Erhöhung des Mindestunterhaltes für Kinder auf sofort mindestens 420,00 €
* die Gleichstellung von Eltern ehelicher und nichtehelicher Kinder hinsichtlich der Anspruchsbedingungen für den Betreuungsunterhalt und in der Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter
* Um künftig Unterhaltsabhängigkeit und Armut nach Trennung und Scheidung zu vermeiden, müssen die Bedingungen für Erwerbsintegration und eigenständige Existenzsicherung von Frauen gestärkt werden.
Deshalb fordert DIE LINKE. die Bekämpfung von Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.