Frage an Otmar Bernhard bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Otmar Bernhard
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Frage von Josef Albin S. •

Frage an Otmar Bernhard von Josef Albin S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

München, 08.08.2008

Sehr geehrter Herr Dr. Bernhard,

sind Sie gegen die Erweiterung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für den allg. kommerzialisierten Geschäftsfliegerverkehr? Sind Sie für das Kommerzielle Geschäftsflieger-Konzept der EDMO?
Wissen Sie, dass der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen mit einem erweiterten Flugbetrieb Wasserschutzgebiete und Brunnen der umliegenden Kommunen gefährdet?
Sind Sie für eine Sicherstellung der aktuellen Lärmschutzsituation im Münchner Westen und gegen jede Verschlechterung?
Wissen Sie, dass bei einem Instrumentenanflug, beim Geschäftsfliegerverkehr die Regel, nur aus Richtung NW (München-Aubing-Neuaubing) angeflogen werden kann?
Werden Sie sich für die Wiederherstellung der Schutzziele im Landesentwicklungsprogramm für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen als reiner Forschungs- und Werksflughafen einsetzen? Sind Sie gem. dem gültigen LEP für eine Umweltverträgliche Verkehrspolitik auch im Münchner Westen?

mfG

Josef Albin Schneider

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schneider,

selbstverständlich bin ich für eine umweltverträgliche Verkehrspolitik im Münchner Westen und habe stets als Abgeordneter, Stichwort A99-West, mich konkret engagiert. In Bezug auf den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist der Münchner Westen nach den Gutachten des TÜV von Fluglärm nicht relevant betroffen. Durch meinen konkreten Einsatz wurden eine Reihe von Einschränkungen wie Beschränkung der Flugzahlen, Tonnagebeschränkung und Nachtflugverbot durchgesetzt. Die jetzt erfolgte Änderungsgenehmigung der Regierung von Oberbayern
www.regierung.oberbayern.bayern.de/Bereich2/2wirfuersie/2wissenswert/25wissen/aenderungsgenehmigung_oberpfaffenhofen.pdf
hat die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit eingehend geprüft und berücksichtigt. Das gleiche gilt auch für die von Ihnen angesprochene Frage des Schutzes von Trink- und Grundwasser. Hier kommt die Regierung von Oberbayern unter Punkt 4.5.9 des Bescheids zum Ergebnis, "dass das Änderungsvorhaben nicht im Widerspruch zu den Belangen des Gewässerschutzes steht".

Selbstverständlich kann eine Behörde, wie die Regierung von Oberbayern eine derartige Genehmigung nur erteilen, wenn die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Gesundheit und Umwelt vollständig eingehalten sind. Wie die Gutachten belegt haben, ist der Münchner Westen in keiner relevanten Weise von Lärmauswirkungen des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen betroffen. Das können Sie bereits daran ersehen, dass die Landeshauptstadt München an dem Verfahren nicht beteiligt wurde. Den einzigen konkreten Einwand, den die Landeshauptstadt München im Verwaltungsverfahren geltend gemacht hat, war die Betroffenheit des städtischen Guts Delling im Gemeindebereich Seefeld. Selbst für das Gut Delling, weit westlich vor den Stadtgrenzen Münchens, kommt die amtliche Überprüfung der Regierung von Oberbayern zum Ergebnis "unzumutbare Beeinträchtigungen durch den Fluglärm sind damit nicht gegeben".

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Otmar Bernhard, MdL