Frage an Otmar Bernhard bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Frage an Otmar Bernhard von Beate S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Dr. Bernhard,

zu Ihrem heutigen Antwortschreiben an Herrn Albin Schneider habe ich Folgendes anzumerken:
Sie schreiben, dass „durch Ihren konkreten Einsatz“ Einschränkungen wie Beschränkung der Flugzahlen, Tonnagebeschränkung und Nachtflugverbot durchgesetzt wurden.

Kann es sein, dass Sie den EDMO-Antrag gar nicht gelesen haben? Die EDMO hat nämlich gar keinen Nachtflug beantragt – in der Hinsicht gab’s also nicht durchzusetzen.
Mit der angeblichen Beschränkung der Flugzahlen sind Sie sogar über die von der EDMO für 2016 geschätzte Zahl an Flugbewegungen hinausgegangen. Sollen wir uns dafür bei unserem Umweltminister bedanken?
Sie wissen so gut wie ich, dass nun, da das Scheunentor weit aufgerissen wurde, ein weiterer Antrag auf Erhöhung der Flugbewegungen große Aussicht auf Genehmigung hat.
Auch auf die Tonnagebeschränkung können Sie nicht wirklich stolz sein, denn dadurch wird nicht ein einziges Flugzeug weniger fliegen – auch wurden hier Ausnahmeregelungen für bis zu 45 t schwere Flugzeuge gemacht und dem EDMO-Antrag entsprochen.

Und nun hätte ich noch einige Fragen:
Als Umweltminister haben Sie Anfang August in Ihrem Wahlkreis eine Postwurfsendung namens „Oberpfaffenhofen die Flügel gestutzt“ an alle Haushalte verteilen lassen. Warum nur in Ihrem Wahlkreis? Warum nicht in den stärker betroffenen Gemeinden Weßling, Gilching und Seefeld? Für diese Gemeinden sind Sie doch auch als Umweltminister zuständig? Aber eben nicht als Direktkandidat.
Geht es Ihnen nur um die Landtagswahl? Stimmenfang auf Kosten der Bürger im Starnberger Landkreis?
Wer hat diese Wahlwerbung bezahlt? Der Steuerzahler?

Mit freundlichen Grüßen
Beate Schnorfeil

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