Frage an Pascal Kober bezüglich Soziale Sicherung

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Pascal Kober
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Frage von Manfred W. •

Frage an Pascal Kober von Manfred W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kober,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Dazu habe ich weitere Fragen.
Sie führen an, dass die gesetzliche Rente erst ab einem bestimmten Alter ohne Abschlag ausgezahlt wird. Dies gebiete die Fairness.
Welches Alter muss man haben, um ohne Abschlag in Rente zu gehen.
Wie viele Arbeitsjahre muß(soll) man erbringen?

Finden Sie es fair und gerecht wenn man, so wie in meinen Fall,nach 48 Arbeitsjahren entlassen wird (Insolvenz), in Rente gehen will und dann mit Abschlägen, ich sage bestraft wird ? Wie lange soll ich denn arbeiten, um belohnt zu werden?
Das Arbeiitsleben hat bei mir mit 14 Jahren begonnen!

Wie lange arbeiten denn Akademiker?

Mit freundlichen Grüßen
M.Wußler

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wußler,

auch Ihre Nachfrage beantworte ich Ihnen gerne.

Um ohne Abschläge in Rente gehen zu können, müssen Sie 65 Jahre alt sein. Der früheste Rentenbeginn liegt bei 63 Jahren. Bei vorzeitigem Rentenbeginn müssen die Versicherten einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen. Eine vorgeschriebene Zahl an Arbeitsjahren vor dem Renteneintritt gibt es nicht. Es gilt jedoch, je länger die Erwerbstätigkeit andauerte, desto höher ist die tatsächliche Rente im Alter.

In Ihrem Fall könnten Sie seit dem 1. März 2008 in Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit gehen. Sie müssten dabei jedoch Abschläge Ihrer Rente in Höhe von 14,1 Prozent in Kauf nehmen.

Das Rentensystem ist so konzipiert, dass die heute Erwerbstätigen die Renten derjenigen zahlen, die schon in Rente sind. Diese haben sich während ihrer Erwerbstätigkeit die Ansprüche erworben. Das deutsche Rentenrecht sieht jedoch vor, dass nur für Phasen der Erwerbstätigkeit Rentenansprüche entstehen. Hinzu kommen nur die Zeiten zur Erziehung eines Kindes sowie zur Pflege eines Angehörigen. Nur wer in das System einzahlt, erwirbt auch Ansprüche. Dies führt unter anderem auch dazu, dass Selbstständige keinerlei Ansprüche haben, wenn sie nicht freiwillig in der Rentenversicherung versichert sind und auch Beiträge zahlen.

Ihre Situation ist natürlich persönlich sehr ärgerlich und ich kann Ihren Unmut gut nachvollziehen. Ab dem 01.02.2012 könnten Sie ohne Abschläge in Rente gehen. Das Konzept der Rente mit 67 wird ja erst für die Geburtsjahrgänge ab 1949 gelten. Mit 67 müssen dann erst die Geburtsjahrgänge ab 1964 in Rente. Sie müssten sich jetzt noch arbeitssuchend melden.

Zahlen zur durchschnittlichen Dauer der Erwerbstätigkeit bei Hochschulabsolventen gibt es keine. Ich kann aus Ihrer Frage jedoch Kritik herauslesen und kann Ihnen dazu Folgendes sagen. Die Studienzeiten von Akademikern werden nicht auf die Rentenansprüche angerechnet. Wer also bis Ende 20 studiert, fängt erst mit der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit dem Erwerb von Rentenansprüchen an.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober MdB

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