Frage an Pascal Kober bezüglich Soziale Sicherung

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Pascal Kober
FDP
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Frage von Matthias O. •

Frage an Pascal Kober von Matthias O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kober,

Ich sehe wie mein Vorredner die Überlegungen (der Bundesarbeitsministerin und Teilen der CDU, CSU, Der Linke und der Grünen) mit Sorge, dass alle Selbstständigen ohne Mitgliedschaft in einem Berufsversorgungswerk oder der Künstlersozialkasse (KSK) ab 2013 über die gesetzliche Rentenversicherung zwangsweise versichert werden sollen. Leider ist der Referentenentwurf noch nicht öffentlich zugänglich.

Gerade kleine Selbstständige dürften mit einer Belastung des vollen Beitragssatzes von 19,6 Prozent auf ihren unversteuerten Gewinn erheblich überfordert werden.

Schon vor 30 Jahren wurde mit der Künstlersozialkasse ein Weg gefunden hat, Bezieher kleiner Einkommen sozial abzusichern.

Und auch hier gibt es Fallstricke, die zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der Personengruppe der "Künstler/Publizisten" führen werden, wenn die allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige kommt: Die Gruppe der nebenberuflich tätigen Künstler und Publizisten ist derzeit von der Rentenversicherungspflicht befreit - wenn sie ein Einkommen aus abhängiger Beschäftigung erzielen, dass mindestens der Hälfte der Beitragsbemessunggrenze entspricht. (Geregelt in § 4 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG).)

D.h. eine allgemeine gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Selbstständige bedeutet für diese Gruppe: Voller Beitragssatz in der GRV trotz künstlerischer / publizistischer Tätigkeit. Das wäre meiner Meinung nach eine enorme Ungleichbehandlung. Setzt sich die FDP dafür ein, dieser Gruppe den Zugang in die KSK zu ermöglichen?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Onath

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FDP

Sehr geehrter Herr Onath,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Alterssicherung von Selbstständigen, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.

Die FDP spricht sich gegen eine zwangsweise Absicherung aller Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Vielmehr prüfen wir derzeit die Einführung einer verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige, die in Zukunft verhindern soll, dass Selbstständige im Alter von der Grundsicherung abhängig sind. Es geht also um die Absicherung des Altersarmutsrisikos. Im Idealfall soll also künftig jeder Selbstständige sich so absichern, dass er eine Rente in Höhe von mindestens 680,00 Euro (etwa jetzige Höhe der Grundsicherung) erwarten kann.

Unser Ziel ist dabei, eine möglichst große individuelle Freiheit bei der Wahl der Absicherungsform zu erhalten. So gibt es neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch andere Absicherungsformen vor Altersarmut, die gleichberechtigt berücksichtigt werden müssen, so z.B. private und betriebliche Altersvorsorge, aber auch die Versorgungswerke und die Künstlersozialkasse. Auf jeden Fall muss es aber einen Bestandsschutz für die bestehenden Versorgungswerke und auch die Künstlersozialkasse geben.

Ein Referentenentwurf liegt derzeit nicht nur nicht öffentlich vor, es gibt noch keinen. Derzeit führen sowohl die Koalitionsfraktionen wie auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch Gespräche zum Thema Rente. Solange diese nicht abgeschlossen sind, kann es noch keinen Referentenentwurf geben.

Unserer Ansicht nach soll es für die Gruppe der nebenberuflich tätigen Künstler und Publizisten bei der derzeit geltenden Rechtslage bleiben. Wer ein Einkommen bis maximal die Hälfte der geltenden Beitragsbemessungsgrenze erzielt, soll weiterhin von der Rentenversicherungspflicht befreit bleiben, da man geringe Einkommen nicht zusätzlich belasten möchte und die Absicherung aus dem Hauptberuf auskömmlich sein sollte. Wenn jedoch das Einkommen über der Hälfte der geltenden Beitragsbemessungsgrenze liegt, halte ich es für angemessen, dass die Versicherungsfreiheit entfällt. Die Beitragsbemessungsgrenze West liegt 2012 bei 67.200 Euro im Jahr, im Osten sind es 57.600 Euro. Das bedeutet im Westen, dass jemand, der über 33.600 Euro im Jahr aus seinem künstlerischen Nebenberuf einnimmt, dann versichert sein muss. Bei solch einem Nebenverdienst halte ich es für gerechtfertigt, sich an der Solidargemeinschaft zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober MdB

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