Frage an Patrick Schnieder bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Patrick Schnieder
CDU
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Frage von Andrea B. •

Frage an Patrick Schnieder von Andrea B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wieso will die CDU nicht offen über 'Geschlechtliche Vielfalt / Identität' im Bundestagswahlkampf sprechen?
Wieso werden Begrifflichkeiten verwendet, die weder in der Charta der Europäischen Grundrechte stehen noch von den Vereinten Nationen verwendet werden?
Wieso gibt es keine Aufarbeitung der NS Opfer der tti³ Bereiche / Personenkreise?

Jedes Geschlecht verdient Respekt
tti³ Trans, Transgender; Transsexuell, Transident; Intersex;; Mann, Frau, Nicht-Binär

Erläuterungen

I.Weiterhin werden jährlich 1.700 deutsche Kinder Opfer von Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM). Den meisten Menschen wird damit auch die Fortpflanzungsfähigkeit genommen.

Die Maßnahmen wurden von den Vereinten Nationen als schädliche Praxis und Folter verurteilt und DE dafür bereits mehrfach angeprangert

II. Für Anpassung des Vornamens- +/oder Geschlechtmuss man sich fragwürdigen, erniedrigenden TSG Begutachtungen (Transsexuellengesetz) unterziehen (Üblicherweise 1.600-3.000€ ; 5.000€, 8.000€). Danach kann man erst einen korrekten Personalausweis beantragen

Als Verstoß Art 21 der Grundrechte Charta bzgl. des Geschlecht zu werten.

Sozialbetrügern und Terroristen wurden teilweise bis zu 14 Identitäten zugestanden…

III. Eine selbstbestimmte alternative 3rd / Dritte Geschlechtseintragung wird weiterhin verweigert.

IV. Die medizinische Versorgung für den Bereich Transsexuell, Transident aber auch Intersex entspricht keinen Standards. Eine Grundsatzverankerung im SGB wird verhindert.

Versicherte werden medizinische Leistungen systematisch verweigert… Auch positive Beschlüsse des Deutschen Bundestag konnten daran bislang nichts ändern.
Dass man sein eigenen Versicherten sogar im Gerichtssaal nahelegt, das Land verlassen zu können scheint nur die Spitze zu sein.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die CDU wirbt für Toleranz und wendet sich gegen jede Form der Diskriminierung. Im Hinblick auf eine Ausgrenzung von transsexuellen Menschen wenden wir uns gegen homophobe Tendenzen genauso wie gegen jede Form der Diskriminierung. Um einen wirksamen Diskriminierungsschutz in Deutschland sicherzustellen, wurde mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geschaffen, die sowohl als Ansprechpartner für alle von Diskriminierung betroffenen Personen fungiert, als auch mit eigenen Programmen zu einem Abbau von Diskriminierung beiträgt.

Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt und entspricht nicht mehr aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Ich stimme Ihnen zu, dass hier Nachholbedarf besteht. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Situation von trans- und intersexuellen Menschen eingerichtet. Diese hat zu den beiden Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht soll noch in diesem Jahr erscheinen. Am 2. Juni hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Die Union ist jedoch der Auffassung, dass das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden sollte, bevor über konkrete Maßnahmen diskutiert wird. Grundsätzlich unterstützen wir jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen.
Im Übrigen kann in Deutschland auf Verlangen bereits heute darauf verzichtet werden, in die Geburtsurkunde das Geschlecht aufzunehmen (§ 59 Abs. 2 PStG). Außerdem erfolgt auch im Geburtenregister keine Angabe des Geschlechts, wenn diese nicht eindeutig möglich ist (§ 22 Abs. 3 PStG).

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Schnieder

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