Frage an Patrick Schnieder bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Patrick Schnieder
CDU
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Frage von Stefan G. •

Frage an Patrick Schnieder von Stefan G. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Schnieder,

bevor Sie meine Fragen beantworten, möchte ich Sie bitten sich folgenden Beitrag des ZDF-Magazins „Frontal 21“ anzusehen, der in der Sendung vom 20.11.2018 lief. Hierin geht es um qualvolle Tiertransporte aus Deutschland in außereuropäische Länder. Das Video ist unter folgendem Link abrufbar (Beitrag Nr. 3, ab Minute 18, Dauer knapp 9 Minuten):

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/frontal-21-vom-20-november-2018-100.html

Fast noch erschütternder als die darin gezeigten Bilder ist die Nachricht, daß Anfang November 2018 bei einer Abstimmung im Bundestag ein Stopp bzw. Moratorium für eben diese Tiertransporte in außereuropäische Länder u.a. mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt wurde.

Meine 3 Fragen hierzu:

Waren Sie an der Abstimmung beteiligt und wenn ja, wie haben Sie abgestimmt?

Mit welcher Begründung lehnt die CDU einen Stopp solcher Transporte und damit eine unmittelbare Verbesserung bzw. Unterbindung der gezeigten Zustände für die Tiere ab?

Wie wird sich die CDU alternativ für den Tierschutz bei derlei Transporten einsetzen und mit welchem konkreten Zeitziel?

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich dieses Themas gerade auch als Abgeordneter eines ländlich geprägten Wahlkreises annehmen würden und danke für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,
S. G..

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Fragen zu Tiertransporten in Drittländer. Die Bilder von Lebendtiertransporten in das EU-Ausland, die in dem ZDF-Beitrag gezeigt werden, sind zweifelsfrei grausam und haben auch bei mir für Entsetzen gesorgt. Als Reaktion auf die ZDF-Dokumentation hatte sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits für ein Ende des Exports von Tieren zur Schlachtung aus der EU in Drittländer ausgesprochen.

Anlass der von Ihnen angeführten Anträge der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist eine bereits am 21. November 2017 ausgestrahlte Dokumentation des ZDF über die Probleme beim Transport von Schlachttieren in das EU-Ausland. Beide Anträge fordern die Bundesregierung auf, bei Lebendtiertransporten auf die Einhaltung und Kontrolle der europäischen Tierschutzstandards bis zum Zielort zu drängen. Zudem sollen Transporte in Zielländern, wo dies nicht gewährleistet sei, unterbunden werden.

Mit der Tierschutztransportverordnung und der Schlachtverordnung gibt es bereits umfangreiche europäische Regelungen zum Transport und der Schlachtung von Tieren. Richtig ist, dass es bei dem Vollzug dieser Vorschriften insbesondere bei Schlachttierexporten nach der Überquerung von EU-Außengrenzen Probleme gibt. Bei den in der ZDF-Dokumentation gezeigten Schlachtviehexporten sind zwar nicht in Deutschland aber in anderen EU-Mitgliedstaaten - vor allem Rumänien und Bulgarien - Tierschutzbestimmungen erheblich missachtet worden. Die darin gezeigten Schlachtungen waren ebenfalls unvereinbar mit den genannten europäischen Vorschriften.

Die Anträge der Opposition sind aber überflüssig, da sie Maßnahmen fordern, die bereits ergriffen worden sind oder der bereits geltenden Rechtslage entsprechen. So macht sich die Bundesregierung bereits seit 2014 für eine stärkere Begrenzung und bessere Kontrolle von Tiertransporten stark. Auf Drängen Deutschlands hat die Europäische Kommission eine EU-Tierschutzplattform eingerichtet. In diesem Forum geht es darum, dass die vorhandenen Tierschutz-Standards besser durchgesetzt werden. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium engagiert sich auf europäischer Ebene zudem für eine Änderung der EU-Tierschutz-Transportverordnung und für einen einheitlichen und konsequenten Vollzug in allen Mitgliedstaaten. Dazu hat sich das Ministerium mit anderen Mitgliedstaaten zusammengeschlossen (insb. die Niederlande und Dänemark) und agiert der Kommission gegenüber mit diesen gemeinsam.
Darüber hinaus finden bereits heute keine Transporte von Schlachttieren aus Deutschland in Drittstaaten statt. Selbstverständlich sind die tierschutzrechtlichen Vorgaben über die gesamte Transportdauer einzuhalten und selbstverständlich dürfen Transporte nicht genehmigt werden, wenn die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben nicht gewährleistet ist. Hierfür bedarf es keiner gesetzlichen Änderungen. Für die Kontrollen dieser Vorgaben sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Die zuständigen Behörden können die Abfertigung von Tiertransporten ablehnen, bei denen die Einhaltung der einschlägigen Tierschutzbestimmungen nicht realistisch ist. Bei einer Überprüfung durch die EU-Kommission wurde den deutschen Behörden eine ordnungsgemäße Planung und Durchführung von Tiertransporten bestätigt.

Für eine Verbesserung des Tierschutzes beim Transport ist es notwendig, dass die europäischen Vorgaben in allen Mitgliedstaaten einheitlich und konsequent umgesetzt werden. Wie geschildert, gibt es hier seitens der Bundesregierung bereits intensive Bemühungen auf europäischer Ebene. Nationale Verbote helfen uns nicht weiter. Zudem sind sie europarechtlich nicht möglich und wirkungslos, da sie über Exporte aus anderen Mitgliedstaaten leicht umgangen werden können. Aus diesen Gründen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Anträgen der Opposition nicht zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Schnieder

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