Frage an Paul Lehrieder bezüglich Soziale Sicherung

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Paul Lehrieder
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Frage von Gerold M. •

Frage an Paul Lehrieder von Gerold M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lehrieder,
mich beschäftigt schon seit längerer Zeit die Problematik „Mindestlohn“,welche z. Z. etwas in den Hintergrund geraten ist,aber wieder aktuell werden wird.
Nach den bis jetzt zu diesem Thema geführten Diskussionen muss ich leider zu dem Ergebnis bzw. der Meinung kommen,dass (fast) alle Abgeordneten aller Parteien die Realität nicht kennen oder nicht kennen wollen.Was nutzt ein festgelegter Mindestlohn,wenn er a) nicht von Amtswegen auf Einhaltung überprüft und b) durch andere Regelungen/Tarifverträge ausgehebelt wird!
Beispiel:
Ich arbeite als Omnibusfahrer im Freistaat Bayern.Seit Mai 2005 ist der Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/innen des privaten Omnibusgewerbes in Bayern (LBO-Tarif) für allgemeinverbindlich erklärt worden.Dies würde für mich einen Mindeststundenlohn von 10,74€ bedeuten.Als ich diesen bei meinem ehemaligen Arbeitgeber einforderte (mein damaliger Stundenlohn war 8,50 €),wurde mein befristeter Arbeitsvertrag nicht mehr verlängert.Zu meiner Lohnnachforderung läuft noch ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht.Nach 8-wöchiger Arbeitslosigkeit habe ich seit Februar 2006 wieder einen Job als Omnibusfahrer,diesmal in einer Zeitarbeitsfirma.Von dieser Firma werde ich aber nicht nach dem allgemeinverbindlichen LBO-Tarifvertrag entlohnt,sondern nach deren gültigen Tarifvertrag mit einem Stundenlohn von 9,00€ (8,55 Tariflohn + 0,45€ außertarifliche Zulage).Auf diesbezügliche Anfrage beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde mir mitgeteilt,dass es eine staatliche Überwachung der Einhaltung der Tarifverträge in Deutschland grundsätzlich nicht gibt.Eine Nichteinhaltung ist dementsprechend auch nicht mit Strafe oder Geldbuße bedroht.Können sie mir bitte ihre Meinung bzw. Einstellung zu dieser Problematik mitteilen, besonders auch, ob die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der Grund dafür ist,weshalb tarifliche Lösungen bevorzugt werden sollen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerold Mühle

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Sehr geehrter Herr Mühle,

für Ihre Anfrage zum Thema "Mindestlohn" danke ich Ihnen ganz herzlich.

Grundsätzlich möchte ich - auch was Ihre Anfrage beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales betrifft - zunächst anmerken, dass die Tarifparteien in Deutschland autonom sind. Sie einigen sich in eigener Verantwortung über die Löhne und schließen Tarifparteien ab, ohne dass der Staat kontrollierend eingreift. Er gibt lediglich - wie in der Entsendegesetzgebung - Rahmenrichtlinien vor.

Demnach hat das BMAS recht, wenn es darauf hinweist, dass die Einhaltung von Tarifverträgen nicht staatlich überwacht wird. Nichteinhaltung ist hingegen auf arbeitrechtlichem Weg zu überprüfen und gegebenenfalls zu ahnden. Sie haben diesen Weg ja bereits einmal beschritten, wie aus Ihrem Schreiben hervorgeht. Was Ihre Anstellung bei der Zeitarbeitsfirma betrifft, gelten dafür die tarifrechtlichen Maßstäbe der Zeitarbeitsbranche, die unter den Abschlüssen des Omnibusgewerbes liegen und in Ihrem Fall maßgeblich sind.

Aus diesem Grund kann ich die Aussage des BMAS nur bestätigen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder

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