Frage an Peter Altmaier bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Peter Altmaier
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Frage an Peter Altmaier von Tilo J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Altmeier

Bitte setzen sie sich dafür ein, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht auf dem Scheiterhaufen der Medienhetze gegen Sportschützen und Jäger geopfert wird. Es geht- mehrfach statistisch belegt- von den legalen Waffen nur eine marginale, verschwindend geringe Gefährdung für die öffentliche Sicherheit aus. Auch vor dem Hintergrund der schrecklichen Morde von Winnenden darf unsere Gesellschaft dieses Grundrecht nicht über Bord werfen. Ich bin aktiver Sportschütze und war an diesem Tag geschockt und traurig über soviel Brutalität des Täters und ebenso über die offensichtliche Verantwortungslosigkeit seines Vaters. Eine sachliche an den Fakten orientierte öffentliche Diskussion über legal besessene Waffen der Sportschützen und Jäger muss jedoch ohne Vorverurteilung und Verdächtigung aller Legalwaffenbesitzer noch möglich sein. Ich bitte Sie auch einer neuerlichen Verschärfung des Waffenrechts nicht zuzustimmen. Wir haben in Deutschland bereits eines der strengsten Waffengesetze. Die Hürden zum Erwerb einer erlaubnispflichtigen Sportwaffe sind sehr hoch. Die Überprüfung der persönlichen Eignung der Zuverlässigkeit, Sachkunde und des Bedürfnisses durch Ämter, Behörden und Verbände gehören dazu. Bürger, die legal Waffen besitzen, dürfen nicht an den Pranger gestellt werden, schon gar nicht sollte man sie unter Generalverdacht stellen.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie einer geplanten Verschärfung des Waffengesetzes mit den zurzeit in der Öffentlichkeit diskutierten Änderungen (unangemeldete Kontrollen, biometrische Sicherungen, Verbot von Paintballspielen etc.) gegenüber stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Tilo Jung

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Sehr geehrter Herr Jung,

als Konsequenz aus dem Amoklauf in Winnenden wurden von einer Bund-/Länder-Arbeitsgruppe mögliche Änderungen des Waffenrechts erörtert und einvernehmlich bzw. mehrheitlich beschlossen. Ziel der Arbeitsgruppe war es, bei den zu erarbeitenden Vorschlägen insbesondere Jugendlichen den Zugang zu Waffen sowohl formell als auch materiell zu erschweren, die Regelungen der Aufbewahrung zu evaluieren sowie eine bessere Kontrolle und verschärfte Sanktionen bei Verstößen gegen die Aufbewahrungsvorschriften zu erreichen.

Auf Empfehlung dieser Bund-/Länder-Arbeitsgruppe sollte auch eine Initiative des Freistaats Bayern im Bundesrat zu einem Verbot von Paintball-Spielen durch Änderung des Ordnungswidrigkeitenrechts aus dem Jahr 2007 wieder aufgegriffen werden. Die Diskussion ist im Übrigen nicht erst durch die schreckliche Tat von Winnenden ausgelöst worden, sondern bewegt die gesellschaftliche Diskussion um unsere Werteordnung schon seit Jahren. Schon im Jahr 2001 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass derartige "Spiele" wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde regelmäßig zu verbieten sind.

Es gibt auch beachtliche Argumente für ein Verbot von gewaltverherrlichenden Spielen, insbesondere soweit diese gegen die Menschenwürde verstoßende Spielregeln enthalten. Kriminologen gehen davon aus, dass bei einer Beschäftigung von Heranwachsenden mit so genannten Laserdrome- oder Paintball-/Gotcha-Spielen, bei denen das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah trainiert wird, damit die Hemmschwelle zur gewaltsamen Konfliktlösung herabgesenkt wird.

Die aktuelle politische Diskussion hat aber auch ergeben, dass bei Abwägung aller bisherigen Argumente für oder gegen ein Verbot bestimmter Spielformen wie z.B. Paintball, eine gesetzliche Regelung hierzu noch nicht entscheidungsreif ist. Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, vor weiteren gesetzgeberischen Aktivitäten zunächst das Gefahrenpotential solcher Spiele auch unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen oder soziologischen Sachverständigen zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wird auch zu prüfen sein, inwieweit die Notwendigkeit besteht, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation zu unterbinden oder zumindest - etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels - sinnvoll einzuschränken.

Alle diese Fragen müssen umfassend untersucht werden, ohne dem Zeitdruck der endenden Legislaturperiode ausgesetzt zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB