Frage an Peter Altmaier bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Peter Altmaier
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Frage an Peter Altmaier von Frank T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Altmaier,

ich habe gerade Ihre Antwort vom [20.07.2009] auf die Frage von Herrn Bauer [02.07.2009] gelesen.

Die alte, von Herrn Bauer zitierte Formulierung aus einer Vorversion des Regierungsprogrammes bezüglich der Zugangssperre nach britischem und französischem Vorbild, so schreiben sie:

"wurde bewusst durch die allgemeine Formulierung ´Rechtsverletzungen werden wir effektiv unterbinden´ ersetzt. Die CDU/CSU hält es nämlich für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken."

Sie Herr Altmaier, haben am 18.06.2009 dem Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG) zugestimmt. Nach Ihrer Aussage, haben Sie also der Etablierung einer Internetkontrollstruktur zugestimmt, im Wissen um die Tatsache, dass die CDU/CSU es für falsch und nicht machbar halte, unliebsame Inhalte durch Sperren zu unterdrücken.

Und nicht nur das: Durch diese Sperren wird Verbrechern eine Vorwarnzeit verschafft, die eine entsprechend angebrachte Strafverfolgung vor Ort nahezu unmöglich macht. (Siehe: http://AK-Zensur.de/ "Internet-Sperren sind schädlich")

Herr Altmaier, ist die CDU/CSU erst nach dem 18.06.2009 zu dieser Erkenntnis gelangt und wenn ja, was war Ihrer Meinung nach der Grund für diesen Meinungswechsel?

Wenn Sie schon vorher von der Unmöglichkeit der Sperren überzeugt waren, wieso haben Sie persönlich dann nicht mit Nein gestimmt?

Mit freundlichen Grüßen

Frank Thies

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thies,

zwischen meinem Abstimmungsverhalten zum Zugangserschwerungsgesetz einerseits und der von Ihnen zitierten Antwortpassage besteht kein Widerspruch. Der zitierte Satz „Die CDU/CSU hält es nämlich für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken“ bezieht sich erkennbar ausschließlich auf das in Frankreich diskutierte sog. „three-strikes“-Gesetz, welches es Providern zur Bekämpfung der Internetpiraterie erlauben sollte, Internetzugänge von Nutzern zu kappen, wenn diese dreifach des illegalen Filesharings beschuldigt wurden. Eine Aussage zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet ist damit erkennbar nicht verbunden.

Der von Ihnen behauptete Widerspruch lässt sich daher nur dann konstruieren, wenn die benannte Antwortpassage isoliert und vom Gesamtkontext der Antwort losgelöst wiedergegeben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB