Frage an Peter Altmaier bezüglich Recht

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Peter Altmaier
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Frage von Friedel A. •

Frage an Peter Altmaier von Friedel A. bezüglich Recht

1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Alt,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage auf www.kandidatenwatch.de!

Zur ersten Frage:
Seit 1994 bin ich Mitglied des Deutschen Bundestages; ich sehe diese Funktion als meinen Beruf an, der mich im Übrigen vollauf ausfüllt.

Zur zweiten Frage:
Veröffentlichungspflichtige Angaben der einzelnen Abgeordneten können Sie sich jeweils auf dem aktuellen Stand unter www.bundestag.de ansehen.

Ich bin Mitglied des Fernsehrates des Zweiten Deutschen Fernsehens und Vizepräsident der Europäischen Bewegung Deutschland e.V.

Zur dritten Frage:
Sollte ich bei den anstehenden Bundestagswahlen wieder gewählt werden, so werde ich weiterhin keine Berufstätigkeit neben meinem Mandat ausüben.

Zur vierten Frage:
Die Ende Juni dieses Jahres vom Bundestag angenommene Änderung der Verhaltensregeln der Abgeordneten basiert auf einem breiten Konsens unter den im Bundestag vertretenen Parteien und geht auch auf Vorschläge von CDU/CSU zurück. Aus diesem Grunde werde ich zu Beginn der neuen Legislaturperiode für eine unveränderte Übernahme dieser Regeln stimmen.

Die Position der CDU/CSU-Fraktion entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Eine komplette Offenlegung aller Einkünfte der Abgeordneten ist mit dem Grundgesetz, insbesondere mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nicht vereinbar.

Mit herzlichen Grüßen aus dem Saarland,

Ihr Peter Altmaier