Frage an Peter Altmaier bezüglich Umwelt

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Peter Altmaier
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Frage von Helge S. •

Frage an Peter Altmaier von Helge S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Altmaier,

ich möchte die Frage von J. Neumann vom 28.08.2012 zur Entschädigung für nicht abgenommmen Strom aus erneuerbaren Energien/See-Windparks noch ergänzen.
Der Grund der Nicht-Abnahme liegt doch in dem nicht fortschreitenden Netzausbau und die unzulänglichen Bemühungen der Netzbetrieber. Daher sollten nicht die Verbraucher, sondern die Netzbetrieber für diesen Missstand zur Kasse gebeten werden. So aber, können die Netzbetreiber weiterhin zurückhalten und der Ausbau wird weiterhin ausbleiben und die Energiewende witerhin ausbremsen.
- Wieso also müssen die Verbraucher und nicht die Netzbetreiber (mit Umlageverbot!) für den Schaden aufkommen?
- wie stehen sie persönlich hierzu?
- Ist es ihnen mit der Enegiewende ernst, und werden sie/Ihre Partei/Ihr Ministerium sich für eine kurzfristige Korrektur in dieser Sache einsetzen?

Vielen Dank.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

für Ihre Anfrage vom 9. September 2012, in der Sie um Auskunft über die jüngst beschlossene Offshore-Haftungsregelung bitten, danke ich Ihnen. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Tatsache, dass Fragen der Haftung bei Unterbrechung oder Verspätung einer Offshore-Netzanbindung bislang rechtlich nicht eindeutig geregelt waren. Das hat dazu geführt, dass Investitionen in Offshore-Windparks in den letzten Monaten nahezu zum Erliegen gekommen sind, weil keine neuen Netzanschlüsse gebaut wurden. Um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, im Jahr 2050 rund 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu gewinnen, ist die Offshore-Windenergie aber unverzichtbar.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Dauer der EEG-Vergütung um den Zeitraum der Schadensersatzzahlung, die übrigens auch niedriger als die EEG-Vergütung ist, verkürzt. Das bedeutet: auf die Stromkunden kommen über den gesamten Zeitraum betrachtet, den die Windparks eine EEG-Vergütung erhalten, außer Zinseffekten keine höheren Kosten zu. Der Nutzen dieser Regelung ist dementsprechend deutlich höher als die möglichen Kosten.

Mit freundlichen Grüßen

Herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Raphael Schäfer