Frage an Peter Altmaier bezüglich Recht

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Peter Altmaier
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Frage von Sigrid M. •

Frage an Peter Altmaier von Sigrid M. bezüglich Recht

Arbeitslos zu Gunsten der Flüchtlinge

Sehr geehrter Herr Altmaier,

die Bundesregierung bzw. ihre untergeordneten Behörden (das Innenministerium von Sachsen-Anhalt) lassen es zu, dass durch die Übernahme des Maritim-Hotels in Halle, um dort Flüchtlinge unterzubringen, ´zig Menschen, die dort gearbeitet haben, von einem Tag auf den anderen -ohne eine Kündigung erhalten zu haben- nun arbeitslos sind (ARD - Fakt - Sendung vom 20.10.2015). Entspricht ein solches Handeln der Regierung dem Eid, "zum Wohle der Bevölkerung zu handeln"? Wäre es nicht verständlich, wenn diese jetzt arbeitslosen Menschen sich von ihrer Regierung verraten fühlen müssen? Befördert nicht die Bundesregierung durch ein solches Handeln, dass Bürger sich dann den Parteien zuwenden, von denen sie sich besser vertreten fühlen?

Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt hat dieses Hotel für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt; es hätte Sorge tragen müssen, dass die dort Beschäftigten sofort eine andere Arbeit erhalten und diese Aufgabe nicht den Maltesern, die das Hotel nun als Flüchtlingsunterkunft betreiben, überlassen dürfen.

Was tut die Bundesregierung, um diese Menschen umgehend wieder in Arbeit zu bringen? Was tut die Bundesregierung, um nicht den Eindruck zu erwecken, sie kümmere sich mehr um die Flüchtlinge als die Belange der Bürger?

Mit freundlichen Grüssen
Sigrid Masa

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Masa,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. Oktober 2015.

Auf allen Ebenen sind die in der Verantwortung stehenden Politiker damit beschäftigt, den mit der Flüchtlingsaufnahme verbundenen Herausforderungen gerecht zu werden. Gerade die Unterbringung der vielen tausend hilfsbedürftigen Menschen spielt dabei eine zentrale Rolle. In diesem Zusammenhang stehen Bund, Länder und Kommunen in engem Kontakt zueinander und geben sich gegenseitig Hilfestellung bei der Bewältigung dieser „Mammutaufgabe“.

Zuständig für die Unterbringung der Asylbewerber vor Ort sind allerdings die Bundesländer und in der Folge deren Kommunen. Daher bitte ich Sie sich mit dem Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung zu setzen, das Ihnen sicherlich gerne detaillierte Auskunft über die von Ihnen angesprochene Flüchtlingsunterkunft geben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB
Bundesminister