Frage an Peter Altmaier bezüglich Energie

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Peter Altmaier
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Frage von Sigrid M. •

Frage an Peter Altmaier von Sigrid M. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Minister Altmaier,
die Bürger wollen dem Klimawandel entgegentreten, sie wollen einen früheren Ausstieg aus der Kohleverstromung. Warum sagt die Regierung nicht, dass sie nicht mehr handlungsfähig ist, weil die schwarz/gelbe Bundesregierung 1994 mit den Stromkonzernen einen Energiechartervertrag (ECT) abgeschlossen hat, der den Energiekonzernen praktisch auf Lebenszeit hohe Einnahmen garantiert, wobei sich die Regierung faktisch ihrer Entscheidungshoheit entledigt hat und nur gegen hohe Strafzahlungen für die Steuerzahler die Kohleverstromung einschränken kann? Erst dann werden auch die Bürger, die sich für viel Geld eine Solaranlage angeschafft haben, begreifen, warum § 9 Abs. 2 EEG sie zwingt, die Leistung ihrer Solaranlage auf 70 % zu begrenzen, damit sie keinesfalls autark ihren Strom erzeugen können sondern gezwungen sind, weiterhin teuren Strom für ihre Versorgung hinzuzukaufen. Dieser geschlossene Vertrag dient allein der Maximierung der Gewinne der Stromkonzerne, nicht aber dem Wohl des Volkes und keinesfalls der Umwelt.
https://mosaik-blog.at/knebelvertrag-ect/
Wann endlich wird die Bundesregierung die Bevölkerung über diesen geschlossenen Vertrag aufklären und wann erfahren wir Bürger, warum sich die Bundesregierung für die Gewinnmaximierung der Stromkonzerne entschieden hat und ihre Handlungsfähigkeit nur durch hohe Strafzahlungen zurück "kaufen" kann?

Für eine Aufklärung wären ich -und viele Bürger- sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Masa

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Masa,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.10.2020.

Der Kohleausstieg ist ein Generationenprojekt, bei dem etliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Er muss transparent und nachvollziehbar, rechtssicher, wirtschaftlich vernünftig sowie sozial ausgewogen und verträglich sein. Das Gesetz zum Kohleausstieg schafft dabei neue, zukunftssichere Arbeitsplätze, bevor die alten wegfallen. Gleichzeitig sind Bund und Länder im Zuge der Energiewende gemeinsam dabei, geeignete Maßnahmen zur Entlastung des Strompreises umzusetzen. Vor dem Hintergrund der durch Corona ausgelösten wirtschaftlichen Rezession gilt es dabei, sowohl Einzelinteressen als auch die konjunkturelle Wiederbelebung insgesamt im Sinne eines ausgewogenen Kompromisses zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB
Bundesminister