Frage an Peter Hauk bezüglich Verbraucherschutz

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Peter Hauk
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Frage von Markus S. •

Frage an Peter Hauk von Markus S. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Herr Hauk,

die Lebensmittel- und Gaststättenkontrollen nehmen ab, gleichzeitig die Skandale zu, Stichwort Gammelfleisch.
Was halten Sie davon, die Kontrolle wieder dem WKD der Polizei zu überlassen?

Vielen Dank, Markus Schwab

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Sehr geehrter Herr Schwab,

Fleisch wird bei seiner Gewinnung durch amtliche Tierärzte und Fleischkontrolleure überwacht. Jedes Tier wird vor der Schlachtung untersucht sowie Herkunft und Identität überprüft. Während und nach der Schlachtung wird jeder Schlachttierkörper einer systematischen Fleischuntersuchung unterzogen. Hygienekontrollen und die Überprüfung der Eigenkontrollsysteme gehören ebenso zur amtlichen Aufgabe der Fleischhygieneüberwachung wie die routinemäßige Probenahme. Fleisch unterliegt so lange der amtlichen Aufsicht bis alle Untersuchungen abgeschlossen sind. Erst dann wird es als "tauglich" zum menschlichen Verzehr beurteilt und gekennzeichnet. Die Zerlegung und weitere Verarbeitung von Fleisch, aber auch die Lagerung, der Transport, Handel und Verkauf werden ebenfalls regelmäßig amtlich kontrolliert.

Die Lebensmittelüberwachung liegt in Baden-Württemberg in der Zuständigkeit der Landratsämter und Kreisfreien Städte. Die Überwachung durch die Landratsämter funktioniert bisher problemlos. Ich sehe daher keine Notwendigkeit, hierfür den WKD einzuschalten. Die Erfahrung aus den "Fleischskandalen" im vergangenen Jahr haben gezeigt, daß die Kommunikation zwischen den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Landratsämtern funktioniert.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hauk

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