![Peter Hintze Portrait von Peter Hintze](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/peter_hintze_27.jpg?itok=lHZsc5d3)
(...) So stehen Veränderungen von Baudenkmälern nach den Bestimmungen des § 9 des Denkmalschutzgesetzes NRW grundsätzlich unter dem Vorbehalt ihrer Erlaubnis durch die Denkmalbehörde. Zwar kennt das nordrhein-westfälische Denkmalschutzrecht kein generelles Verbot, Photovoltaikanlagen auf Baudenkmälern zu installieren. (...)