Frage an Peter Ramsauer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Peter Ramsauer
CSU
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Frage von Martin S. •

Frage an Peter Ramsauer von Martin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Ramsauer,

schätzen Sie doch bitte mal den Aufwand der heutigen 21. Öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie, wie viel Expertenstunden sitzen heute herum, wie viel wurden zum Schreiben der Empfehlungen verwendet?
Heute wird berichtet, dass Alvar Freude, allein in 12 Stunden 60 Kinderpornoseiten hat sperren - also radikal löschen hat lassen (ähnliches berichtete ja auch früher schon Carechild).
Die Expterten hätten also in derselben Zeit einige Tausend Kinderpornoseiten löschen können, das wäre wohl mehr als alle...

Wie sehen Sie dieses Missverhätlnis zwischen debattieren und handeln?

Mit herzlichen Grüßen und Wünschen
Martin Schön

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schön,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Bekämpfung von Kinderpornographie.

Ich halte die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Regelungen, mit denen der Zugriff auf Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten erschwert werden soll, für richtig und notwendig. Die CSU-Landesgruppe unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich.

Eine Anhörung von unabhängigen Experten ist Teil des Gesetzgebungsverfahrens im Deutschen Bundestag. Ich halte diese Sitzung für einen unverzichtbaren Teil des Meinungsbildungsprozesses, dem ich mich- genauso wie zahlreiche andere demokratisch gewählte Abgeordnete im Deutschen Bundestag - unterziehen möchte. Ist das Gesetzgebungsverfahren schließlich abgeschlossen, muss das Gesetz zügig umgesetzt werden. Hierbei teile ich Ihre Auffassung voll und ganz, dass sobald eine Rechtsgrundlage vorhanden ist, rasch gehandelt werden sollte, insbesondere wenn es sich - wie in diesem Fall - um die Eindämmung von kinderpornographischen Webseiten handelt.

Die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, die schon heute Mechanismen der Zugriffserschwerung auf kinderpornographisches Material im Internet einsetzen, sprechen dafür, dass die Zugriffserschwerung in erheblichem Maße wirksam ist. Allein in Schweden werden täglich rund 50.000 Klicks auf kinderpornographische Seiten verhindert. Es ist zwar unbestritten, dass die geplante Zugriffserschwerung nicht zum Verschwinden von Kinderpornographie aus dem Internet führen wird. Aber jeder verhinderte Klick auf eine derartige Internetseite ist nach meiner Überzeugung ein Erfolg.

Völlig unbestritten ist auch, dass die Erschwerung des Zugangs zu derartigem Material für sich alleine nicht ausreicht, um gegen den Sumpf der Kinderpornographie auf mittlere und lange Sicht erfolgreich zu sein. Es kommt genauso darauf an, den Kinderschändern, die Kinder missbrauchen und derartige Bilder produzieren, das Handwerk zu legen. Das eine zu tun heißt aber nicht, das andere lassen zu können. Wir brauchen ein Bündel von Maßnahmen, um Kinderpornographie erfolgreich zu bekämpfen.

Auch diejenigen, die kinderpornographisches Material konsumieren oder im Begriff sind, es sich zu verschaffen, machen sich nach geltendem Recht strafbar. Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung am 22. April 2009 vorgelegt hat, sieht deshalb - völlig zu Recht - auch vor, dass die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich die Möglichkeit erhalten sollen, die Identität der Internet-Nutzer aufzudecken, die wissentlich auf kinderpornographisches Internet-Material zugreifen wollen. Ich unterstütze diesen Vorschlag, weil er konsequent ist und nach meiner Überzeugung eine entsprechende Abschreckwirkung entfalten wird, die ich im Zusammenhang mit dieser abscheulichen Form von Kriminalität für unerlässlich halte.

Es ist unbestritten, dass damit noch nicht alle Probleme gelöst sind, sondern zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, insbesondere auch eine konsequente strafrechtliche Ahndung der Täter. Deshalb müssen wir die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Kinderpornographie weiter verstärken. Es geht aber nicht um ein "entweder-oder", sondern um ein Paket aus verschiedenen notwendigen Maßnahmen. Deshalb bildet die geplante Erschwerung des Zugriffs auf kinderpornographische Seiten einen notwendigen Baustein, um der Verbreitung von Kinderpornographie entgegenzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Dr. Peter Ramsauer MdB

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