Frage an Peter Ramsauer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Peter Ramsauer
CSU
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Frage von Sina B. •

Frage an Peter Ramsauer von Sina B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Mein Enkelin hat mir den Original-ESM-Vertrag zu lesen gegeben:

Aus ARTIKEL 9 des Vertrages
(3) Die ESM-Mitglieder (also auch Deutschland) verpflichten sich unwiderruflich (!) und uneingeschränkt (!), Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen.

Aus ARTIKEL 10 des Vertrages
Er (der Gouverneursrat ESM) kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern (!)

(Und da der Vertrag unwiderruflich und uneingeschränkt gilt und nicht gekündigt werden kann, muss bezahlt werden. Egal wie viel, egal wie oft!)

Aus ARTIKEL 32 des Vertrages / Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen
(2) Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er besitzt die uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit, b) Verträge abzuschließen, c) Partei in Gerichtsverfahren zu sein […] um sicherzustellen, dass sein Rechtsstatus und seine Vorrechte und Befreiungen anerkannt und durchgesetzt (!) werden.

(Der ESM kann also klagen, aber nicht verklagt werden! Selbst dann nicht, wenn er sich gesetzwidrig verhält)

Bitte selbst nachlesen: ARTIKEL 32 des Vertrages (3)

Bitte selbst nachlesen: ARTIKEL 32 des Vertrages (4)

Bitte selbst nachlesen: ARTIKEL 32 des Vertrages (5)

Aus ARTIKEL 35 des Vertrages / Persönliche Immunitäten
(1) Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des Gouverneursrats [es folgt eine Aufzählung der Personen] des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit (!) hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen.

(Letztendlich kann der ESM machen, was er will, ein gerichtlicher Zugriff ist nicht möglich und der ESM wird jeder administrativen oder gesetzgeberischen Maßnahme entzogen)

Wieso stimmen Sie, Herr Dr. Ramsauer, für einen Vertrag, der nicht kündbar ist und sich jeder Kontrolle und Gerichtsbarkeit entzieht?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Berg,

vielen Dank für Ihre Frage zur Eurozone, insbesondere zur Verabschiedung des „Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)“ und des „Fiskalpaktes“.
Wie von der christlich-liberalen Koalition immer angestrebt, haben Bundestag und Bundesrat Fiskalvertrag und ESM als Gesamtpaket noch vor der Sommerpause zum Abschluss gebracht. Damit sind jedoch noch längst nicht alle Probleme in Europa überwunden und wir dürfen bei den Bemühungen zur Sicherung der Währungsunion und zur Stärkung der Wachstumskräfte in Europa nicht nachlassen.
Die dauerhafte Stabilisierung der Eurozone kann nur gelingen, wenn die Eurostaaten zu solider Haushaltspolitik zurückkehren und ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit gezielt stärken. Dies ist die wichtigste Erkenntnis aus den Ereignissen rund um die griechische Finanzkrise seit dem Mai 2010. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben deshalb am 28. / 29. Juni 2012 eine Wachstumsstrategie für Europa beschlossen. Klar ist jedoch, dass die Versäumnisse vieler Jahre nicht über Nacht beseitigt werden können.
Aus diesem Grund haben wir den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) auf den Weg gebracht, um den bedrohten Eurostaaten vorübergehend und unter strengen Auflagen finanziell unter die Arme zu greifen. Das maximale Ausleihvolumen des ESM beträgt dabei 500 Mrd. Euro. Bis zur vollen Funktions¬tüchtigkeit des ESM wird dieser für eine begrenzte Zeitdauer noch durch die Europäische Finanz-stabilisierungsfazilität (EFSF) ergänzt. Die EFSF wird dann im Juni 2013 - wie vorgesehen - auslaufen. Auch für diese Übergangszeit bleibt das Kreditvergabevolumen auf 500 Mrd. Euro begrenzt.
Leistungen aus dem ESM gibt es nur unter strikten Auflagen. Finanzhilfen werden nur vergeben, wenn ein Euro-Mitgliedstaat schwerwiegende Finanzie¬rungsprobleme hat und ein Tätigwerden für die Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt unab¬dingbar ist. Sämtliche Mittel aus den Rettungsschirmen werden dabei nur befristet vergeben und auch nur den Ländern gewährt, die den Fiskalvertrag ratifiziert und eine Schuldenbremse eingeführt haben. Damit wird dem Grundprinzip Rechnung getragen, dass Solidarität und Eigenverantwortung in der Eurozone Hand in Hand gehen müssen - denn durch den Rettungsschirm sollen keine dauerhaften Abhängig¬keiten geschaffen werden.
Der Deutsche Bundestag hat bei allen Maßnahmen im Rahmen des Euro-Rettungsschirms, die seine Haushaltsverantwortung berühren, das letzte Wort. So darf die Bundesregierung allen wesentlichen Maßnahmen nur zustimmen, wenn das Plenum des Deutschen Bundestages hierzu vorab aus¬drücklich seine Zustimmung erteilt hat. Dies gilt etwa für die Aktivierung des Rettungsschirms für einen Eurostaat sowie nachträgliche Änderungen an einem Sanierungs-programm oder dem ESM-Vertrag selbst. Damit bleibt das Budgetrecht des Deutschen Bundes¬tages in vollem Umfang gewahrt.
Der ESM darf nicht isoliert von den anderen, ebenso wichtigen Bausteinen für eine dauerhaft stabile Währungsunion betrachtet werden. Ein fundamentaler Baustein im neuen Regelungs¬gefüge Europas ist neben dem ESM auch der Fiskalvertrag. Die Einführung von verbindlichen Schulden-bremsen nach deutschem Vorbild in allen anderen Euro-Staaten ist eine entscheidende Weichenstellung für die Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung. Haushaltssünder werden künftig schneller und härter bestraft - denn steigt die Verschuldung übermäßig an, wird automatisch ein Mechanismus zur Durchführung von Korrektur-maßnahmen in Gang gesetzt. Staaten, deren öffentlicher Schuldenstand über dem Referenz-wert von 60 % des Bruttoinlandsprodukts liegt, müssen ihre Schulden jährlich um durch-schnittlich ein Zwanzigstel verringern. Mit dem Fiskalpakt wird somit die von der unions-geführten Bundesregierung beschlossene deutsche Schuldenbremse zum Modell für die gesamte Eurozone.
Die geringe wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in einigen Staaten der Eurozone ist mit eine der Ursachen für die gegenwärtige Krise. Deshalb haben wir uns von Beginn an für eine wirksame europä¬ische Wachstumspolitik und eine Finanzmarkttransaktionssteuer eingesetzt. Was Wachs-tumsimpulse für Krisenstaaten betrifft, so ist in erster Linie die Europäische Kommission gefordert. Haushaltsmittel der Europäischen Union müssen zielgenauer als bisher für Beschäftigung, Wachstum, Innovation, Technologie, Ausbildung und Forschung einge¬setzt werden. Es entspricht dem von der christlich-liberalen Koalition eingeschlagenen Weg, dass das europäische Wachstumspaket im Umfang von 130 Milliarden Euro nicht über neue Schulden finanziert wird.
Konsolidierung und Wachstum gehören für uns zusammen. Solide öffentliche Finanzen sind eine notwendige Grundlage für nachhaltiges Wachstum. Staatliche Aufgaben sollen nach unserer Überzeugung aus Einnahmen finanziert werden - und nicht auf Pump. Nur so können wir zu langfristig tragfähigen Haus¬halten zurückzukehren.
Es ist deshalb ein gutes Signal in und für Europa, dass Deutschland in dieser Woche den Fiskalpakt und den Europäischen Stabilisierungsmechanismus mit großer Mehrheit verabschiedet hat. Das Signal Deutschlands an Europa lautet: Wir sind zu europäischer Verantwortung bereit und sorgen uns um die Realwirtschaft in einigen Mitgliedstaaten. Aber Solidarität ist keine Einbahnstraße - wer Finanzhilfen will, muss seine öffentlichen Haushalte konsolidieren, Strukturreformen durchführen und Wachstum ermöglichen.
Ich bin zuversichtlich, dass der von der christlich-liberalen Koalition eingeschlagene Weg die Grundlage für die dauerhafte Stabilisierung des Euro schaffen wird.
Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer MdB

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