Frage an Peter Ramsauer bezüglich Verkehr

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Peter Ramsauer
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Frage von Rudi F. •

Frage an Peter Ramsauer von Rudi F. bezüglich Verkehr

Wechselkennzeichen

Sehr geehrterr Herr Dr. Ramsauer,

nun, nachdem das Wechselkennzeichen eingeführt wurde, wollte ich diese Möglichkeit sogleich nutzen. Leider stelle ich dabei fest, dass es weder eine Vergünstigung bei den Versicherungen, noch bei den KFZ Steuern gibt. Jedes Fahrzeug muss, wie bisher auch, voll versichert und versteuert werden. in dieser Variante aber mit dem Nachteil, dass nur eines der Fahrzeuge genutzt werden kann. Selbst das abstellen auf öffentlichem Gelände ist nicht mehr möglich.

Faktisch gibt es also nur Nachteile!

Ich darf erinnern: Es sollte möglich sein, min. zwei Fahzeuge insgesamt günstiger versichern/versteuern zu können als bisher, wenn nur eines davon genutzt zur gleichen Zeit wird.

Nun frage ich mich allen ernstes, was man sich denn bei dieser Regelung gedacht hat und wozu die ganze Diskussion gut war? Es ist alles anders gekommen als angekündigt, somit (mal wieder) einmal eine Luftnummer unserer Poiltik? Haben die Lobbiisten wieder die Oberhand behalten?

Warum setzt sich die von uns gewählte Politik nicht für die Interessen Ihrer Wähler ein?

Mit freundlichen Grüßen

Rudi Friedel

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Sehr geehrter Herr Friedel,

vielen Dank für Ihre Meinungsäußerung und Anfrage zum Wechselkennzeichen.

Mit der Einführung von Wechselkennzeichen haben wir auf die Forderungen der Fahrzeughalterinnen und -halter, die mehrere Fahrzeuge besitzen, aber jeweils nur eins nutzen, reagiert. Entsprechend dem Österreichischen Modell wurde in Deutschland die straßenverkehrsrechtliche Grundlage geschaffen. Finanzielle Vorteile entstehen dadurch, dass das Wechselkennzeichen zur gleichen Zeit an nur einem von zwei Fahrzeugen geführt werden darf, und dieses als ein Kriterium bei der Bemessung der Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung durch die Versicherer herangezogen werden kann. Entsprechende Angebote der Versicherer sind vorhanden. Mit den Regelungen zum Wechselkennzeichen stellen wir die Möglichkeit bereit. Ob die jeweilige Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter davon Gebrauch macht, obliegt seiner Entscheidung. Hinsichtlich der Kraftfahrzeugsteuer liegen die Kompetenzen beim Bundesministerium der Finanzen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Elektrofahrzeuge schon derzeit zeitweilig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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