Frage an Peter Ramsauer bezüglich Verkehr

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Peter Ramsauer
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Frage von Stefan W. •

Frage an Peter Ramsauer von Stefan W. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Minister Ramsauer,

mit Interesse und Sorge verfolge ich Ihr Eintreten für die Einführung einer PKW- Maut . Die Begründung ist unter anderem die Unterfinanzierung im Verkehrsetat.

Zum Thema Unterfinanzierung im Fernstrassenbau bzw. Verkehrsetat möchte ich auf den Artikel von Lüder Gerken hinweisen:

http://www.sop-cep.de/fileadmin/user_upload/SOP/SOP-Presse/Presse-Archiv/BZ_11-11-2008_4_Die_Debatte_um_die_Autobahnmaut_ist_verlogen.pdf

Hieraus geht eindeutig hervor,daß den Autofahrern über die Mineralölsteuer 34 Milliarden € pro Jahr abgenommen, über die LKW Maut weitere 3,4 MRD € eingezahlt werden, aber dennoch die Investitionen in den Straßenbau unverändert bei 4,9 MRD € liegen (Stand 2007).
Jetzt sollen über eine PKW Maut die Autofahrer weitere Milliarden bezahlen, die dann wieder im Haushalt verschwinden.
Tatsache ist also, daß genügend Geld der Autofahrer vorhanden wäre, dieses aber zweckentfremdet im Haushalt verschwindet!
Sie als Verkehrsminister könnten diesen Zustand ändern, sind jedoch weiterhin hinter noch mehr Geld der Autofahrer her.

Jetzt meine Fragen:

Warum sagen Sie den Leuten nicht die (ganze) Wahrheit?
Und warum nehmen Sie nicht das Geld aus der Mineralölsteuer,welches mehr als üppig für den Strassenbau ausreichen würde?

Vielen Dank für eine ehrliche Antwort.

Ihr
Stefan Wiegand

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CSU

Sehr geehrter Herr Wiegand,

vielen Dank für Ihre Frage zur Verwendung von Mauteinnahmen und Mineralölsteuern.

In Ihrem Schreiben sprechen Sie den wichtigen Themenkreis der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur an und kritisieren, dass die Einnahmen aus der Mineralölsteuer nicht ausschließlich zu diesem Zweck verwendet werden. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sich Gebühren und Steuern aus rechtlicher Sicht klar voneinander unterscheiden. Eine Gebühr, wie zum Beispiel die LKW-Maut muss zweckgebunden den Nutzern zu Gute kommen.

Das Bundesfernstraßenmautgesetz legt fest, dass die Mauteinnahmen dem Verkehrshaushalt zugeführt und zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen verwendet werden sollen.

Im Gegensatz dazu stehen alle Steuereinnahmen haushaltsrechtlich zur Deckung aller Ausgaben zur Verfügung. Für die Energiesteuer gilt dementsprechend, dass sie für alle Aufgaben, die für unser Gemeinwesen von Bedeutung sind, verwendet werden können.

Mit freundlichen Grüßen

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