Frage an Peter Ramsauer bezüglich Verkehr

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Peter Ramsauer
CSU
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Frage von Ronald H. •

Frage an Peter Ramsauer von Ronald H. bezüglich Verkehr

hallo, Herr Ramsauer, ich bin seit 25 Jahren Berufskraftfahrer international,WARUM werden
Berufskraftfahrer in Deutschland zu sehr bei Ihrer Arbeit härter bestraft und abgezockt wie PKW-fahrer? Wir sind die Stützen unser Volkswirtschaft ohne uns LKW-Fahrer währen die
Regale im Supermarkt und Baumärkten leer.somals kein Nachwuchs im Speditionsgewerbe in
Aussicht sind.erklären sie mal einen 18 jährigen das er den Beruf Berufskraftfahrer erlernen
soll, er gibt Ihnen die Antwort das sie spinnen weil der Beruf unannehmlich ist.
darüber sollten Sie sich mal gedanken machen bei Ihrer Umsetzung von neuen Verkehrsgestzen
in deutschland. Nur ein kleiner Tip von mir es stehen Bundestagswahlen im Herbst diesen jahres
an. mit freundlichen Gruß R.Heinz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Heinz,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Geldbußen für Berufskraftfahrer.

Die Höhe der Geldbußen richtet sich nach den Regeln des § 17 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und richtet sich nach der Schwere der Ordnungswidrigkeit. Insbesondere soll durch eine angemessene Abstufung der Geldbußen die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Ein maßgebliches Kriterium ist dabei das Gefahrenpotential, das von dem jeweiligen Verstoß ausgeht. In diesem Sinne wiegen einzelne Verstöße wie Geschwindigkeitsübertretungen Pkw-Fahrern weniger schwer als Verstöße von Lkw-Fahrern, da von Lkw aufgrund der größeren Masse eine höhere Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgeht. Der Bußgeldkatalog unterscheidet deshalb auch nicht zwischen Berufskraftfahrern und „normalen“ Autofahrern. Vielmehr wird bei einzelnen Tatbeständen eine Unterscheidung nach der Fahrzeugart vorgenommen (zum Beispiel Fahrrad, Pkw, Lkw und Gefahrguttransporte).

Aufgrund des höheren Gefahrenpotentials ihrer Fahrzeuge tragen Lkw-Fahrer auch eine höhere Verantwortung im Straßenverkehr, die sich zum Teil in höheren Geldbußen widerspiegelt. Das gilt unabhängig davon, ob der Fahrer des Lkw Berufskraftfahrer ist oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Ramsauer

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