Frage an Peter Ramsauer bezüglich Verkehr

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Peter Ramsauer
CSU
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Frage von Jörg K. •

Frage an Peter Ramsauer von Jörg K. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Ramsauer,
es ist heutzutage erwiesen, dass Dieselabgase schädlich sind. Dieselmotoren sind eh ausgereizt und werden was Spritverbrach angeht bald mehr als Benziner verbrauchen. Wenn also Studien belegen, dass die Abgase schädlich sind, warum werden die Antriebe nicht steuerlich unattraktiv gemacht? An Ampeln, oder, wenn auch moderne Diesel-KFZ vor mir gerfahren und ich vergesse die Lüftung dichtzumachen, ist der Gestank im Wagen nicht mehr auszuhalten. Vor allem aber für Babys und Kleinkinder. Ich bin es echt leid wegen des Einflusses von Automobilherstellern in der Politik geschädigt zu werden. Wann wird gehandelt?
Nächste Frage betrifft Xenon-Licht. Diese Scheinwerfer sind eindeutig zu hell, genauso wie LED-Rücklichter. Wenn solche Scheinwerfer erlaubt werden, dann muss der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass der vorherfahrende Verkehr nicht durch die Spiegel geblendet werden. Aber selbst das nützt ja bei den vom Steuerzahler mitfinanzierten SUV (Flottenfahrzeuge) nichts, da sie viel höher als normale PKW sind. Warum sind die erlaubt worden? Die gleiche Frage stell ich mir, wenn mich LKW durch Xenonlichter blenden. Das kann sehr gefählich werden. Die Lampen hätten niemals eine Zulassung bekommen dürfen. Erst Recht nicht als Bastel-Nachrüstsatz. Auch hier meine Frage: wie groß war der Einfluß der Lobbyisten?
Herr Minister, auf Deutschen BAB herrscht Freitags Abends Krieg, es wird geblendet, geschnitten zu dicht aufgefahren. Weil in Deutschland die Geldbußen (auch jetzt noch) viel zu niedrig sind.

Grüße aus Ahlen

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Sehr geehrter Herr Kirchberger,

vielen Dank für Ihre Fragen auf Abgeordnetenwatch.

Ihre Einschätzung, dass die Entwicklung des Dieselmotors bereits ausgereizt sei und der Motor wegen seiner Abgase steuerlich unattraktiv gemacht werden sollte, kann ich nicht teilen. Die Verminderung der durch Kraftfahrzeuge verursachten Schadstoffbelastungen ist seit vielen Jahren wichtiger Bestandteil deutscher Verkehrspolitik. Unter maßgeblicher Beteiligung von Deutschland sind die Abgasanforderungen europaweit seit Anfang der 90er Jahre drastisch verschärft worden und in der Europäischen Union (EU) durch diverse EG-Richtlinien und EG-Verordnungen abschließend geregelt.

Mit den Abgasstufen Euro 5 und Euro 6 ist neben der deutlichen Verschärfung der Emissionsanforderungen bei der Partikelmasse eine zusätzliche Begrenzung der Partikelanzahl sowohl bei Dieselfahrzeugen als auch bei den zunehmend in den Verkehr kommenden Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotor und mit Direkteinspritzung (sogenannte „Ottodirekteinspritzern“) vorgegeben.

Definiert werden die Abgasstufen in der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen vom 20.07.2007. Für die Partikelemissionen sieht die Verordnung einen Grenzwert von 5 mg/km vor. Außerdem werden erstmals äquivalente Grenzwerte für die emittierte Partikelanzahl vorgesehen. Für Dieselneufahrzeuge gilt bereits seit dem 1. Januar 2013 ein Grenzwert von 6 x 1011 Partikel/km. Der Grenzwert für die Partikelmasse lag in der der Abgasstufe „Euro 2“ in etwa 16 Mal und in der Abgasstufe Euro 1 sogar 36 Mal höher.

Der zweite Teil Ihrer Frage beschäftigt sich mit der Fahrzeugbeleuchtung, der eine besondere Bedeutung für die Verkehrssicherheit zukommt. Deshalb dürfen Fahrzeuge nur mit genehmigten Leuchten ausgerüstet sein. Die Vorschriften werden international unter Federführung der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen vereinbart. Auch hinsichtlich der LED-Lichtquellen werden die technischen Zulassungsvoraussetzungen international bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN-ECE) vorgegeben. Deutschland arbeitet als einer von 48 Vertragsstaaten an den Änderungen und Ergänzungen der Regelungen mit.

Die bei der UN-ECE in Genf beschlossenen lichttechnischen Vorschriften wurden von der EU-Kommission übernommen und für alle 27 EU-Staaten verbindlich vorgeschrieben. Die Automobilhersteller dürfen die Lichtstärke entsprechend der ECE-Regelung Nr. 7 in einem begrenzten Bereich auswählen. Wählen sie dabei einen Wert nahe dem oberen Grenzwert kann der nachfolgende Fahrer sich in Abhängigkeit von der Umgebungshelligkeit geblendet fühlen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen physiologischer und psychologischer Blendung. Die physiologische Blendung setzt die Sehleistung des Auges herab. Bei der psychologischen Blendung wird eine Blendungserhöhung empfunden, die nicht messbar und individuell verschieden ist. Verkehrsteilnehmer können sich geblendet fühlen, ohne dass dies zu einer verringerten Sehleistung führt. Die Unannehmlichkeit der psychologischen Blendung für Einzelne führt jedoch zu einem früheren „Gesehen werden“ von Fahrzeugen.

Bis zum Inkrafttreten neuer Vorschriften hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an die Automobilhersteller appelliert, freiwillig eine möglichst hohe Frequenz zur Schaltung der LED zu verwenden, um eine Gefährdung durch Blendung so weit wie möglich auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Ramsauer

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