Frage an Peter Ramsauer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Peter Ramsauer
CSU
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Frage von Stephan Dr. B. •

Frage an Peter Ramsauer von Stephan Dr. B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Hr. Dr. Ramsauer,

ich bin nunmehr seit etwa 30 Jahren CSU Mitglied und bin damals wegen der Politik und der Person von Franz Josef Strauß in die Partei eingetreten und habe mich auch aktiv engagiert.

In den letzten Jahren sehe ich aber mehr und mehr den Verlust von Werten auch bei den konservativen Parteien.

Zuletzt ist mir das Betreuungsgeld aufgestoßen, da ich hier erhebliche Missbrauchs Tatbestände sehe und somit das Ziel dieser Maßnahme verfehlt. Insbesondere bei bildungsfernen Familien könnte dies kontraproduktiv sein.

Warum ich Sie aber anschreibe, ist das oben genannte Thema. Wenn man gleichgeschlechtliche Paare der Ehe und Familie gleichstellt, dann verliert diese Keimzelle der Gesellschaft den besonderen Schutz des Staates.

Ein weiterer Wert wäre verloren

Ich hoffe, dass die CSU alles tun wird, um dies zu verhindern.

Wie ist die Haltung der CSU hierzu?

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Bogner

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CSU

Sehr geehrter Herr Dr. Bogner,
vielen Dank für Ihre Frage zum Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare, in der Sie sich gegen eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aussprechen. Wie Sie lehnen auch ich und die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag eine vollständige Gleichsetzung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe zwischen Mann und Frau ebenfalls weiterhin ab.
Die CSU-Landesgruppe respektiert selbstverständlich die Entscheidung von Menschen, die ihren Lebensentwurf in anderen Formen der Partnerschaft als der Ehe verwirklichen möchten. Schließlich können auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen grundlegende Werte unserer Gesellschaft gelebt werden. Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft zusammenleben möchten, haben einen Anspruch auf Toleranz und dürfen keinesfalls diskriminiert werden. Dies ist auch Bestandteil unseres Grundsatzprogramms. Allerdings ist nach unserer Überzeugung dem Bedürfnis gleichgeschlechtlicher Lebenspartner nach Anerkennung und rechtlicher Absicherung mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz in der geltenden Fassung bereits umfassend Rechnung getragen worden.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil zu eingetragenen Lebenspartnerschaften vom 17. Juli 2002 (Az.: 1 BvF 1/01 und 1 BvF 2/01) herausgestellt, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft keine Ehe mit falschem Etikett, sondern ein „aliud“ zur Ehe ist - und damit schlicht etwas anderes. Diese Bewertung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt uns darin, eine vollständige Gleichsetzung anderer Lebensgemeinschaften an die Ehe weiterhin abzulehnen. Wir bedauern, dass das Bundesverfassungsgericht in einigen nachfolgenden Entscheidungen diese grundsätzliche Wertung nicht noch einmal hervorgehoben hat, sondern zunehmend auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG abstellt.
In ihrer Eignung als Ausgangspunkt der Generationenfolge unterscheidet sich die Ehe grundsätzlich von der Lebenspartnerschaft. Da die Lebenspartnerschaft auf gleichgeschlechtliche Paare begrenzt ist, können aus einer solchen Beziehung grundsätzlich keine gemeinsamen Kinder hervorgehen. Demgegenüber ist die Ehe als Verbindung verschiedengeschlechtlicher Partner möglicher Ursprung einer eigenen Generationenfolge. Auch ist sie - ungeachtet der den Ehepartnern allein überlassenen freien Entschließung für eine Elternschaft - der durch vielfältige gesetzliche Ausgestaltung privilegierte Rechtsraum zur Familiengründung.
Abschließend darf ich Ihnen daher versichern, dass wir uns auch weiterhin für eine Privilegierung der Ehe gemäß den Vorgaben des Art. 6 GG einsetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen

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